Gunzenhäuser Burkhard-von-Seckendorff Heim leichter zugänglich
Zum 01. Juli 2021 treten in Bayern weitere Lockerungen in Kraft. So wurde die geltende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von der Staatsregierung zwar um vier Wochen bis einschließlich 28. Juli 2021 verlängert, die geltenden Corona-Regelungen wurden allerdings dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst. Für das Gunzenhäuser Burkhard-von-Seckendorff Heim bedeuten die neuen Vorgaben ab Donnerstag, 01. Juli 2021, eine Erleichterung der Besuchsregeln. So ist keine vorherige Terminvereinbarung für einen Besuch mehr nötig. Da insbesondere therapeutische und gesundheitsfördernde Angebote vormittags stattfinden, wurde das Besuchszeitfenster nun auf 13 bis 17 Uhr nachmittags gelegt. „Wir freuen uns über die neuen Lockerungen im Burkhard-von-Seckendorff Heim“, so Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Dieser Weg zurück in die Normalität ist wichtig, allerdings dürfen wir auch nicht vergessen, dass Corona immer noch da ist. Seien Sie bitte weiter vorsichtig und halten Sie nötige Schutz- und Hygienevorgaben ein.“
Nach wie vor wesentlicher Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie ist eine konsequente Kontaktnachverfolgung. Auf diese Weise können bei einer Erkrankung Kontaktpersonen zügig informiert und Infektionsketten schnell und wirksam unterbrochen werden. „Bitte registrieren Sie sich daher unbedingt bei Betreten des Burkhard-von-Seckendorff Heims. Künftig wird dies über App und Kontaktformular möglich sein“, betont der Erste Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Helfen Sie mit, die Zahlen weiter niedrig zu halten.“ Gemäß den geltenden Bestimmungen gilt für Besucherinnen und Besucher weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Weitere Informationen zum Burkhard-von-Seckendorff Heim erhalten Sie per Telefon unter 09831/508-770 oder auf der Internetseite www.bvsh.gunzenhausen.de.
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