Führerschein umtauschen

Umtausch für Geburtsjahrgänge 1953-1958

Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1953 bis 1958, möglichst frühzeitig den Antrag zum Umtausch für den Führerschein zu stellen, damit aufgrund der voraussichtlich noch sehr hohen Zahl an zu bearbeitenden Fällen die rechtzeitige Bearbeitung sichergestellt werden kann.

Aktuell muss allein für die Herstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei ein Zeitfenster von zehn Werktagen ab der Bestellung eingeplant werden.

Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch mit der Post zu schicken.

Das Antragsformular und nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden.

Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises.

Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die Antragsteller schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann.

Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis zum Jahr 2033.

Für Inhaber von alten grauen oder rosa Führerscheinen der Geburtsjahrgänge nach 1958 ergeben sich die folgenden Fristen:

Geburtsjahr/Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht werden muss: 1959 bis 1964  (19. Januar 2023), 1965 bis 1970  (19. Januar 2024), 1971 oder später  (19. Januar 2025).

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