Diese Regeln gelten

Für Schulen und Kindertagesstätten

Je nach 7-Tage-Inzidenz regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen öffnen können beziehungsweise in welcher Form der Unterricht an Schulen stattfinden kann. Nachdem der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Angaben des RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 100 nach wie vor überschreitet, gelten ab Montag, 26. April bis Sonntag, 02. Mai 2021 weiterhin folgende Regelungen im Landkreis.

In der Jahrgangsstufen 4 der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist Wechselunterricht durchzuführen.

An allen übrigen Jahrgangsstufen und Schularten findet Distanzunterricht statt.

Der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierten Spielgruppen für Kinder ist grundsätzlich untersagt, lediglich eine Notbetreuung bleibt zulässig. Nähere Informationen für Eltern zur Notbetreuung sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Form eines Kita-Newsletters unter www.stmas.bayern.de zu finden.

Die Regelungen werden im Amtsblatt am 24. April 2021 veröffentlicht.

Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht teilnehmen. Mehr Informationen zu den Testungen an Schulen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de.

Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de

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