Gunzenhausen:Bebauungsplan „Schlungenhof Mitte“
Die gemischte Baufläche von 10,6 ha bekommt einen Nutzungsausschluss für zentrenrelevante Sortimente zum Schutz der Innenstadt. Zu diesem Konzept bekenne ich mich, denn die Funktionalität der Innenstadt hat den Vorrang.
Beim Ausschluss von 59 Sortimenten (Gunzenhäuser Liste) bleiben 52 Sortimente für die künftige Nutzung der Schlungenhöfer Flächen. In jedem Fall sind zulässig: Getränkehandel, Lebensmittelhandwerk, Nahrungs- und Genussmittel, Pharmazeutica, Tabak, Wein und Zeitschriften.
Der Bodenrichtwert liegt bei 75 Euro/qm, für erschlossene Wohnbereiche bei 105 Euro/qm, gewerbliche Flächen werden mit 55 Euro/qm bewertet.
Bebauungsplan „Nördliche Industriestraße“
Zweck des Bebauungsplans ist es, in dem rund fünf Hektar großen Bereich den zentrenrelevanten Handel auszuschließen. Zulässig ist die Nutzung nach dem Handwerkerprivileg (bis 800 qm), die keine Sortimentseinschränkung vorsieht. Somit wären dort Handwerkerhöfe vorstellbar, wie sie von der FDP gewünscht werden.
Bebauungsplan Gunzenhausen Süd
Die Grundstückseigentümer in der Leonhardsruhstraße haben die Bebauung des 3770 qm großen Privatgrundstücks beantragt. Neben dem bestehenden Einfamilienhaus sollen weitere drei Grundstücke zur Bebauung freigegeben werden. Der Stadtrat hat dem im Prinzip zugestimmt. Es ist nach dem Entwurf keine Umweltprüfung notwendig. Ein Artenschutzgutachten regelt selbst die Details, z.B. wird bemerkt, dass der Gutachter in einer Stunde zwei Katzen beobachtet hat, die flächendeckend Kothaufen hinterlassen haben.
Bebauungsplan Jahnstraße
Es entstehen in der Verlängerung der bisherigen Bebauung (Richtung Radweg zum Altmühlsee) zöwei Mehrfamilienhäuser eines regionalen Bauträgers (Bauunternehmers). Dies entspricht 24 Wohneinheiten. Zu beachten sind die Auflagen im Überschwemmungsgebiet.
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