Mobiles Arbeiten

Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird im Landratsamt großgeschrieben

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als einer der größten Arbeitgeber im Landkreis ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich diesem Thema annimmt. Als einen ersten Schritt wurde für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt eine Dienstvereinbarung entwickelt, die das mobile Arbeiten beziehungsweise die Telearbeit regelt.

Natürlich gab es auch vorher schon die Möglichkeit für einige Beschäftigten des Landkreises von Zuhause aus zu arbeiten. Ein Pilotprojekt dafür wurde bereits Anfang des Jahres gestartet. Durch die Herausforderungen während der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass man die Telearbeit beziehungsweise das mobile Arbeiten auf stabile Füße stellen musste.

Landrat Manuel Westphal hatte im Sommer eine Arbeitsgruppe Beruf und Familie gegründet, die unter anderem eine neue Dienstvereinbarung entwickeln sollte. In der Arbeitsgruppe ist neben dem Landrat die Personalverwaltung, der Personalrat, die Hauptverwaltung, die Gleichstellungsstelle, der Teilbereich Familie und Bildung der Zukunftsinitiative Altmühlfranken und auch die Koordinierungsstelle Familienbildung des Amtes für Jugend und Familie vertreten. Gemeinsam konnte an einer Dienstvereinbarung gearbeitet werden, die den Beschäftigten des Landkreises mobiles Arbeiten oder Telearbeit ermöglichen soll.

„Uns war dabei wichtig, die bisherige Möglichkeit von Zuhause oder unterwegs aus zu arbeiten auf ein rechtlich einwandfreies Fundament für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu setzen und somit die Arbeitsschutzbestimmungen einwandfrei umzusetzen. Als moderner Arbeitgeber möchten wir natürlich eine gewisse Flexibilität gerade für Familien schaffen. Aus diesem Grund haben wir die Dienstvereinbarung entwickelt und tragen so viel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei“, erklärt Landrat Manuel Westphal.

Natürlich ist in einer Behörde nicht jeder Arbeitsplatz geeignet für mobiles Arbeiten oder Telearbeit. Vieles kann jedoch mit der richtigen Ausstattung auch von Zuhause aus erledigt werden. Die neue Dienstvereinbarung sieht vor, dass bei der Telearbeit der Arbeitsplatz im Amt entweder ganz aufgegeben wird oder eine alternierende Telearbeit zum Einsatz kommt. Dann kann der Arbeitsplatz im Amt auch von anderen Kolleginnen und Kollegen besetzt werden. „Das ist für uns natürlich ein wichtiger Aspekt, da wir immer mit einer großen Raumknappheit zu kämpfen haben“, so der Landrat.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst wurde die Möglichkeit des mobilen Arbeitens geschaffen. Dies kann insbesondere von Beschäftigten genutzt werden, die in wesentlichem Umfang an unterschiedlichen Orten tätig sind, wie die Lebensmittelüberwachung.

„Mit der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit macht das Landratsamt einen großen Schritt als moderner Arbeitgeber. Wir möchten in Zukunft noch viel mehr Maßnahmen treffen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies war ein erster wichtiger Schritt dorthin“, freut sich Landrat Manuel Westphal.

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