Bedürftige werden vom Landratsamt versorgt
Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern für Personen ab 15 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV. Für besonders Bedürftige stellt der Freistaat Bayern zweieinhalb Millionen FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung. Die Verteilung dieser Masken für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen übernimmt das Landratsamt.
In den nächsten Tagen werden den besonders Bedürftigen, also den Empfängern von Grundsicherungsleistungen, zunächst fünf FFP2-Masken per Post zugeschickt. Auch Bezieher von Asylbewerberleistungen erhalten solche Masken. Den Tafeln werden vom Landratsamt ebenfalls eine gewisse Menge an FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.
Der Versand wird innerhalb der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landratsamt organisiert und beginnt am Montag, 18. Januar. Die betroffenen Personen erhalten gemeinsam mit den Masken auch eine Anleitung, was beim Tragen zu beachten ist. Mehr Informationen zur FFP2-Maskenpflicht gibt es auch auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmgp.bayern.de.
Darüber hinaus wird derzeit auch eine Verteilaktion für FFP2-Masken für pflegende Angehörige vorbereitet. Landrat Manuel Westphal hat die Gemeinden gebeten, dabei zu unterstützen. Alle Informationen dazu wird das Landratsamt in den nächsten Tagen bekannt geben.
„Die FFP2-Masken können im Vergleich zu den Alltagsmasken nicht selbst hergestellt werden und liegen preislich auch höher. Aus diesen Gründen ist die Aktion, solche Masken mit höherer Schutzwirkung an Bedürftige kostenlos zu verteilen, mit Blick auf die FFP2-Maskenpflicht sehr wichtig. Ich bedanke mich auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die die Versandaktion in kurzer Zeit ermöglicht haben, so dass den betroffenen Personen zeitnah FFP2-Masken zur Verfügung stehen“, so Landrat Manuel Westphal.
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