Kleinprojekte gefördert

Regionalbudget steht auch 2021 zur Verfügung

Dieses Projekt in Auhausen ist mit ILE-Mitteln gefördert worden.

Die beiden Kommunalen Arbeitsgemeinschaften Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Altmühltal und Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beteiligen sich erneut an dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgelegten und vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken angebotenen Programm „Regionalbudget für Kleinprojekte“ Den beiden Regionen steht vorbehaltlich der Genehmigung für das Jahr 2021 je ein Programm mit dem Umfang von 100.000 EUR zur Verfügung. Mit dem Ansatz von 2020 werden demnach in beiden ILE-Regionen insgesamt 400.000 EUR zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung gestanden haben. Und auch für die beiden folgenden Jahre wird dieses Programm nochmals angeboten, so dass diese günstigen Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Kleinprojekten von allen interessierten Gruppen nun aktiv in Anspruch genommen werden können.

Die beiden Vorsitzenden der Kommunalen Arbeitsgemeinschaften 1.Bgm´in Dr. Dr. Kristina Becker (Altmühltal) und 1.Bgm. Karl-Heinz Fitz (Fränkisches Seenland-Hahnenkamm) sehen in diesem Förderangebot eine gute Chance, um eine Vielzahl kleinerer Projekte aufgreifen und umsetzen zu können, die bislang nur wenige Fördermöglichkeiten erfahren hatten. Die Fördermittel in Höhe von 100.000 € je ILE-Region setzen sich zu 90 % aus dem Haushalt des Freistaats Bayern und jeweils zu 10 % aus den Haushalten der beteiligten Kommunen zusammen.
Gefördert werden jeweils Kleinprojekte, deren Gesamtinvestitionskosten netto 20.000 EUR nicht überschreiten. Und für diese Kosten kann eine Zuwendung pro Einzelprojekt bis zu max. 80 %, jedoch höchstens 10.000 EUR netto beantragt werden.
Für die Entscheidung über die Auswahl der Projekte wurde in jeder ILE-Region eine Projekt-Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich Bürgermeister, Vereinsvertreter, Vertreter von Zweckverbänden, Unternehmen oder auch fachlich ausgewiesene Einzelpersonen befinden.

Bis zum 15. Februar 2020 können entsprechende Anträge bei der VG Altmühltal in Meinheim (für die Kommunen Langenaltheim, Solnhofen, Pappenheim, Treuchtlingen, Markt Berolzheim, Meinheim, Dittenheim, Alesheim)oder bei der VG Gunzenhausen (für die Kommunen Markt Absberg, Muhr am See, Gunzenhausen, Pfofeld, Theilenhofen, Haundorf, Markt Gnotzheim, Markt Heidenheim, Polsingen, Westheim und Auhausen)ILE-Region Fränkisches Seenland-Hahnenkamm) eingereicht werden.

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen. Dies sind u.a.:

  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung ländlich angepasster Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung ländlicher Bevölkerung

Alle tatsächlich bewilligten Projekte müssen dann bis zum 30. September 2020 komplett umgesetzt sein und zu diesem Zeitpunkt muss die Abrechnung zu Fördermittelauszahlung vorliegen. Bis dahin sind diese Projekte von den Maßnahmenträgern vorzufinanzieren.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Vereine oder auch Unternehmen.
Die Antragsformulare sind über die Kommunen zu beziehen oder unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) direkt herunterzuladen. Sie können aber auch über die ILE-Umsetzungsbegleitung digital bezogen werden (dieter.popp@futour.com).

Kontakt:
ILE-Umsetzungsbegleitung
c/o FUTOUR Regionalberatung
Vogelherdweg 1, 91729 Haundorf
dieter.popp@futour.com

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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