Rechtsverstöße beim „Wanderlager“
Ein fortwährendes Ärgernis ist die Nutzung einer Gewerbeimmobilie in der Ansbacher Straße in Gunzenhausen. Einem Gewerbetreibenden war seitens des Landratsamtes der Betrieb eines Outlets für Schuhe und Outdoorbekleidung untersagt worden. Nun wurde bei der Stadt Gunzenhausen ein sogenanntes „Wanderlager“ für Schuhe angezeigt.
Bei einer Kontrolle durch das Landratsamt und die Stadt Gunzenhausen wurde festgestellt, dass neben Schuhen noch weitere Warenarten wie z.B. Bekleidung, Accessoires und Handtaschen verkauft wurden. Außerdem war er als verantwortliche Person bei der Warenlager-Anzeige angegebenen Vertreter, entgegen der gesetzlichen Verpflichtung, vor Ort nicht anwesend. Nachdem augenscheinlich Regeln und Verpflichtungen fortwährend ignoriert wurden, wurde die Nutzung der Verkaufsfläche, die nicht zum Verkauf von Schuhen dient, untersagt. Zudem wurde der Sofortvollzug angeordnet und für den Fall der Fortsetzung ein Zwangsgeld angedroht.
Die Stadt Gunzenhausen hat in den letzten Jahren unter Einbeziehung aller Beteiligten – Stadtrat, Wirtschaftsvertretern und Verwaltung – ihr Zentrenkonzept überarbeitet. Darin ist unter anderem festgelegt, in welchen Bereichen zentrenrelevante Sortimente nicht angeboten werden dürfen. Ohne die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben wird der Bestand einer lebendigen Innenstadt, auf den viele Bürger sehr stolz sind, nicht zu erhalten sein.
Neueste Kommentare