CO2-Ampeln und Luftreinigungsgeräten für Landkreisschulen
Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm zur Beschaffung von CO2-Sensoren sowie von Luftreinigungsgeräten für Schulen auf den Weg gebracht. Das Sachgebiet Schulen und Landkreiseinrichtungen im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat die Entwicklung aufmerksam beobachtet und konnte daher unverzüglich nach Bekanntgabe der Förderrichtlinien am 22.10.2020 auf die Schulleiter zugehen. Die Beschaffung der notwendigen Geräte konnte also schon auf den Weg gebracht werden.
Durch die schnelle Reaktion konnte schon Mitte letzter Woche der Auftrag zur Lieferung von mehr als 200 CO2-Sensoren (sog. CO2-Ampeln) für die Schulen unter Landkreisträgerschaft erteilt werden. Diese signalisieren das Erreichen bestimmter Schwellenwerte der CO2-Konzentration und erinnern an das Lüften. Aufgrund der stark erhöhten Nachfrage ist dennoch erst mit einer Lieferung Mitte Januar zu rechnen.
Zeitgleich wurde auch der Bedarf für die mobilen Luftreinigungsgeräte abgefragt. Eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfolgt nur für jene Räume, in denen regelmäßiges Lüften nicht möglich ist, z. B. bei innenliegenden Fachräumen mit Oberlichtern. Für Räume mit Fenstern können die CO2-Ampeln genutzt werden.
Letztlich haben die Schulen nur einen Bedarf von rund 20 Luftreinigungsgeräten gemeldet (Realschule Weißenburg und die Gymnasien in Weißenburg und Gunzenhausen). An der Altmühlfrankenschule, der Staatl. Fach- und Berufsoberschule sowie den beiden Standorten des Beruflichen Schulzentrums Altmühlfranken lassen sich die Räume gut lüften, so dass hier kein Bedarf an mobilen Luftreinigungsgeräten besteht.
Das Sachgebiet Schulen und Landkreiseinrichtungen sondiert gerade intensiv den Markt. Es sind nämlich nicht alle Geräte geeignet: Die geforderten Voraussetzungen in den Förderrichtlinien einerseits, aber auch weitere technische Merkmale wie z. B. Lautstärke, Wartungsfreundlichkeit und Wirksamkeit engen die Zahl an geeigneten Geräten ein. Es wird besonders darauf geachtet, dass die Geräte einen großen Volumenstrom und hochwertige Filter haben, da nur diese nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entscheidend zur Verringerung der indirekten Infektionsgefahr durch Aerosole beitragen können.
Sobald die Angebote abschließend geprüft wurden, können auch die Aufträge vergeben werden. Den Förderantrag wird das Sachgebiet Schulen und Landkreiseinrichtungen dann nach Abschluss dieser Prüfung zeitnah stellen und den Schulausschuss über die Beschaffung informieren.
Die Landkreisverwaltung hat auch das parallel laufenden Förderprogramm des Bundes im Blick: Dieses ermöglicht die „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“. Auch hier erfolgt eine Bedarfsanalyse des Sachgebietes Schulen und Landkreiseinrichtungen in enger Abstimmung mit dem Sachgebiet Hochbau.
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