Mit rotem Schleifchen gekennzeichnete Bäume dürfen abgerntet werden
Der Herbst ist da und mit ihm auch die Obsternte. Da zahlreiche Obstbäume des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen voller Früchte hängen, hat sich der Landkreis dazu entschieden, diese der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Alle entsprechend gekennzeichneten Bäume dürfen kostenlos abgeerntet werden. Ein rotes Juteband am Stamm eines Obstbaums signalisiert, dass dieses Obst kostenlos geerntet werden darf. Es dürfen nur die markierten Bäume abgeerntet werden, das Umfeld oder die Bäume dürfen dabei nicht beschädigt werden. Das Abernten erfolgt auf eigene Gefahr. Das geerntete Obst darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. „Gerade in Zeiten, in denen wir viel über Lebensmittelverschwendung sprechen, finde ich diese Aktion sehr schön und freue mich, dass wir dies so schnell auf die Beine stellen konnten“, so Landrat Manuel Westphal. Die meisten Bäume sind rund um die Stadt Weißenburg und am Jura zu finden. Nähere Informationen zu den Standorten gibt die Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege Carola Simm (09141 902-322).
Gelbes Band im Kreis Ansbach
Der Herbst ist die Jahreszeit der Ernte. Von Äpfeln, Birnen bis hin zu Walnüssen – das Angebot an heimischem Obst ist in diesen Zeiten in vielen Gärten groß. Doch auch wer keinen eigenen Garten besitzt darf sich nun über regionales Obst freuen. An den Kreisstraßen und landkreiseigenen Ausgleichsflächen befinden sich zahlreiche Obstwiesen im Eigentum des Landkreises Ansbach, die nun von der Bevölkerung abgeerntet werden dürfen. „Aus vielen Gründen ist es sinnvoll, möglichst regional angebautes und saisonal verfügbares Obst zu verzehren. Daher stellen wir die Früchte der Obstbäume des Landkreises Ansbach sehr gerne zur Selbstpflückung zur Verfügung“, erklärt Landrat Dr. Ludwig.
Die zu erntenden Bäume des Landkreises Ansbach wurden mit einem gelben Band markiert. Bei den Früchten handelt es sich sowohl um Tafel-, als auch um Mostobst zur Saftherstellung. Geerntet werden kann sowohl das Fallobst als auch die am Baum hängenden Früchte mittels Handernte, durch Schütteln des Baumes oder mit Hilfe eines Obstpflückers. Folgende Regeln sind bei der Obsternte zu beachten:
- Nur die mit gelben Band markierten Bäume dürfen geerntet werden.
- Es ist untersagt, Äste der Obstbäume abzuschneiden oder abzubrechen.
- Bäume dürfen nicht beklettert oder mit einer Leiter bestiegen werden.
- Parken ist nur an geeigneten Stellen erlaubt, z. B. Anwandwege oder Zufahrten
- Die Ernte erfolgt immer auf eigene Gefahr und es sollte im Bereich der Straßen eine Warnweste getragen werden.
An folgenden Straßen wurden Einzelbäume und Baumreihen markiert:
AN 5 – Schillingsfürst, Ansbacher Str.
AN 5 nördlich Stilzendorf
AN 42 Ortseinfahrt Weidelbach von Schopfloch herkommend
AN 43 zwischen Weidelbach und Waldeck
AN 8 zwischen Linden und Windelsbach
AN 32 zwischen Ohrenbach und Habelsee
AN 32 vor Großharbach
AN 31 zwischen Großharbach und Neustett
AN 21 bei Brünst
AN 21 zwischen Neustetten und Virnsberg
AN 26 Streuobstwiese im Einmündungsbereich nach Dietenhofen links (4 Walnussbäume)
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