Er ist wichtiger Versorger in dieser schwierigen Zeit
In Zeiten der Corona Pandemie werden vereinzelt Stimmen laut, auch Wochenmärkte nicht mehr stattfinden zu lassen. Gerade in diesen Zeiten sollten staatliche Vorgaben konsequent und einheitlich beachtet werden. Laut der Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. März 2020 ist der Lebensmittelhandel von der Betriebsuntersagung ausdrüclich ausgeschlossen.
Wochenmärkte sind wichtige Versorger der Bevölkerung. Im Übrigen sind Wochen- und Bauermärkte auf der sogenannen Positivliste der Bayerischen Staatsregierung vom 23. März 2020, die als ergänzende Auslegung für die vorbenannte Allgemeinverfügung dient, ausdrücklich aufgenommen.
Zudem dürfte die Gefahr, sich zu infizieren, in Lebensmittelmärkten, beim Bäcker oder Metzger höher sein, als im Freien am Wochenmarkt.
Deshalb hält die Stadt Gunzenhausen, so Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, wie im Übrigen auch andere Städte im Landkreis, am Wochenmarkt in Gunzenhausen fest, solange es keine andere hoheitliche Weisung gibt. Jede Person kann selber entscheiden, ob sie den Wochenmarkt zum Einkaufen aufsucht.
Wochenmarktbesucher werden gebeten, mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen zu halten.
Darüber hinaus sollte schon im Eigeninteresse auf den sonst üblichen Plausch verzichtet werden.
„Wenn dies beachtet wird, kann der Wochennmarkt erhalten bleiben und weiterhin einen Beitrag für die sehr geschätzte Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln in Gunzenhausen leisten“, so der Bürgermeister.
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