Immer mehr Zurückstellungen

Reaktionen der Eltern machen Kindergärten zu schaffen

Seit der Gesetzesänderung mit Wirkung vom 1. Juli 2019 können in Bayern die Eltern ihre Kinder auch ohne Voraussetzungen vom Besuch der Grundschule zurückstellen lassen. Von dieser verzögerten Einstellung machen 44 Prozent der Kinder (Eltern) Gebrauch.  Das wirkt sich vor allem auf die Kindergärten aus.

Wie der Bayerische Städtetag mitteilt, gehen die finanziellen Hilfen für die Eltern von Kleinkindern weiter. Ab 2020 erhöht sich der Elternbeitragszuschuss des Staats auf bis zu 100 Euro für Krippenkinder und für Kinder im Kindergartenaltern (erste zwei Kindergartenjahre). Das bayerische Familiengeld für Kinder im 2. und 3. Lebensjahr beträgt 250 Euro im Monat (300 Euro für das dritte Kind). Es wird zur freien Verfügung gewährt.

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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