Anweisung aus dem Gesundheitsministerium
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit einer Allgemeinverfügung vom 11. März 2020 das Abhalten von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis einschließlich 19. April untersagt. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern bedarf es einer Risikobewertung durch die Kreisverwaltungsbehörden, also dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Etwaige Untersagungen erfolgen dann auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes durch das Landratsamt.
Unabhängig davon müssen Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen nach Art. 19 Absatz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes diese bei der Gemeinde unter Angabe
- der Veranstaltungsart,
- des Ortes,
- der Zeit der Veranstaltung und
- der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Diese Verpflichtung besteht seit Jahren und wird nun im Zusammenhang mit der aktuellen Thematik wieder relevanter. Daher möchten wir auf diese rechtliche Verpflichtung hinweisen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbuße belegt werden. Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn jedermann Zutritt hat oder der Teilnehmerkreis nicht genau definiert werden kann, z. B. durch persönliche Einladung.
Um der Pflicht nachzukommen sieht die Stadt Gunzenhausen es als ausreichend an, wenn eine E-Mail mit den eben genannten Daten sowie den Kontaktdaten des Veranstalters an ordnungsamt@gunzenhausen.de geschickt wird.“
Konzert der Jugendkapelle fällt aus
Aufgrund der aktuell geltenden Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung und der Empfehlung der Gesundheitsexperten soziale Kontakte möglichst einzuschränken, sagen wir unser für den 28.03.2020 geplantes Abschlusskonzert des zweiten Projektorchesters der Jugendkapelle Gunzenhausen ab. Wir bedauern zwar diesen Schritt sehr, aber auch wir stehen zu unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Musiker/innen, Zuhörer/innen und der Bevölkerung in diesem Extremfall Sorge tragen zu müssen und haben uns deshalb für diese rigorose Maßnahme entschieden Die Frage, ob das Konzert zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden wird, hängt vom weiteren Verlauf der Corona Pandemie ab und kann zum momentanen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Über einen Ersatztermin werden wir Sie ggf. aber rechtzeitig wieder informieren.
Katrin Sixtbauer, Vorsitzende
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