Zur Bedeutung des Herrenchiemseer Verfassungskonvents
Ein Ort der demokratischen Erinnerungskultur in Bayern ist Herrenchiemsee. Das Königsschloss auf der Insel war 1948 für zwei Wochen die Tagungsstätte von Verfassungsexperten aus den damals elf westdeutschen Bundesländern. Sie berieten die Grundlagen des Grundgesetzes, vor allem Dingen legten sie den Grundstein für die förderalen Strukturen in der Bundesrepublik. In der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte (Band 81, Heft 2) ordnet Manfred Treml, Professor an der Uni Eichstätt und Vorsitzender des Verbands bayerischer Geschichtsvereine , Herrenchiemsee als „Ort der Demokratie in Bayern“ ein.
Herrenchiemsee mit seiner tausendjährigen Geschichte ist wohl als repräsentatives Werk des Märchenkönigs Ludwig II. allen bekannt, aber der Name steht auch für die „Wiege des Grundgesetzes“. Im einstigen Speisezimmer des legendären Königs trafen sich die Verfassungsexperten, um das Grundgesetz vorzubereiten. Eine gesamtdeutsche Konferenz war es freilich nicht, denn nur die drei westlichen Siegermächte standen hinter dem demokratischen Projekt. Jedes Land war mit einem Bevollmächtigten, meist Staatsminister, und einer Gruppe von Rechtsexperten präsent. Gastgeber war Anton Pfeiffer, der Chef der bayerischen Staatskanzlei. Von ihm schwärmte der Hesse Hermann Brill als „Mischung von naturwüchsiger, bajuwarischer Vitalität und politischem Barock, aber etwas trockener bürokratischer Manier.“ Wortführer der SPD der württembergische Justizminister Prof. Carlo Schmid. Die neue Verfassung sollte die Konstruktionsfehler der Weimarer Verfassung vermeiden und sich an der bayerischen Verfassung orientieren. Als Artikel 1 formulierten die Gründungsväter das Gebot: „Der Staat ist nicht um des Menschen willen da, nicht der Mensch um das Staates willen.“
Auf 92 Seiten leiteten die „Herrienchiemseer“ ihren Entwurf an den Parlamentarischen Rat weiter, der schlussendlich über die neue Verfassung, das Grundgesetz, zu entscheiden hatte. Das Ergebnis der Konferenz wurde aber nicht einhellig positiv bewertet. Skeptiker erkannten nur einen akademischen Wert. Die SPD stand kritisch-ablehnend gegenüber, Dr. Thomas Dehler von der FDP tat das Werk als „lebensfremde Theaterattrappe“ ab und Kanzler Konrad Adenauer von der CDU distanzierte sich von der „unmöglichen Konstruktion“ und widmete in seinen 601 Seiten starken „Erinnerungen“ der Konferenz nur sechs Zeilen. Die Bayern hatten damals schon ein zwiespältiges Verhältnis zur bundesdeutschen Verfassung. Es war taktisch motiviert. Sechs von acht ihrer Vertreter im Parlamentarischen Rat lehnten das Grundgesetz ab und im Landtag blitzte es mit 101:63 Stimmen ab, aber zuvor hatte die Regierung doppeldeutig zu erkennen gegeben, das Grundgesetz anzuerkennen, wenn Zweidrittel der deutschen Länderparlamente zustimmen. Das taten sie.
In der Rückschau freilich fällt das Urteil über den Herrenchiemseer Konvent anerkennend aus. Für Staatskanzleichef Kurt Faltlhauser, der 1998 eine große Ausstellung initiierte, war Herrenchiemsee eine „demokratische Weihestätte“ und der seinerzeitige Bundespräsident Roman Herzog bekannte pathetisch: „Wir brauchen ein zweites Herrenchiemsee n in Deutschland.“ Prof. Manfred Treml spricht von einem „vergessenen, aber bedeutenden Ort“ der demokratischen Erinnerungskultur in Bayern. Aber auch er hat erkannt, dass sich „demokratische Werte nur eingeschränkt monumental ausstellen lassen“.
Neueste Kommentare