FDP-Antrag bereits eingereicht
Zur Problematik des Bahnhofs Gunzenhausen habe ich dem Bürgermeister einen Antrag der FDP vorgelegt mit der Bitte, ihn in den zuständigen Gremien des Stadtrats zu behandeln. Hier der Wortlaut:
Beschluss:
Die Stadt Gunzenhausen baut den Bahnhof barrierefrei aus. Sie übernimmt die Planung und Kostenermittlung für den Einbau von drei Personenaufzügen und führt Verhandlungen mit der Eigentümerin, der Deutschen Bahn AG, mit dem Ziel, eine vertragliche Vereinbarung über Durchführung und Kostenbeteiligung abzuschließen.
Begründung:
Über den fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen wird seit langer Zeit beklagt. Von verschiedenen Seiten gibt es daher die Forderung an die Bahn, die Barrierefreiheit herzustellen. Nachdem die Bahn AG aber andere Prioritäten bei der Verwendung ihrer Finanzmittel setzt und die Interessen der Stadt Gunzenhausen hierbei keine Rolle spielen, ist auch in nächster Zeit mit keiner Änderung des beklagenswerten Zustands zu rechnen.
Die FDP, die ich im Stadtrat vertrete, schlägt daher vor, dass die Stadt in Vorleistung geht und Verhandlungen mit der Bahn AG aufnimmt, in welchem Umfang sie sich an den Kosten beteiligt. Dabei kann durchaus ein langfristiger Abzahlungszeitraum ins Auge gefasst werden.
Der Einbau von drei Aufzügen wäre die logische Folge des bereits vor vielen Jahren erfolgten Ausbaus der Bahnsteigunterführung mit Ausgang nach Norden (plus behindertengerechter Auffahrt in die Unterführung).
Ich möchte daran erinnern, dass die Deutsche Bahn AG die stufenfreie Erreichbarkeit einer Station als Teil der Barrierefreiheit in ihrem Programm festgeschrieben und somit eine Selbstverpflichtung abgegeben hat. Nach der so genannten 1000er Regelung (Reisende am Tag), die seit 1998 in Deutschland und seit 2008 auch im europäischen Eisenbahnrecht gilt, bestimmt das Fahrgastaufkommen über die Dringlichkeit der Barrierefreiheit an Bahnhöfen. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 1. Mai 2007 verpflichtet die Bahn, Programme zur Gestaltung und Fahrzeugen zu erstellen mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen.
Im 3. Programm zur Umsetzung dieser Verpflichtung steht, dass die Bahn auch dort tätig werden muss, wo die vorgenannte Frequenz von 1000 Reisenden (sie trifft auf 33 Prozent der Bahnhöfe zu) nicht erreicht wird, wo es aber einen „besonderen Bedarf“ für den Einbau von Aufzügen gibt. Zu diesem gehören Behinderteneinrichtungen vor Ort. Im Fall von Gunzenhausen wäre dies der Fall, zumal hier die Regens Wagner-Stiftung und die Lebenshilfe entsprechende Einrichtungen unterhalten.
Soweit der Wortlaut des Antrags. Ich danke an dieser Stelle Jochen Loos für seinen Impuls und seine argumentative Hilfe in dieser Sache.
Werner Falk, Stadtrat
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