Zur Problematik der Umgehung Schlungenhof
Der Prozess der Entscheidungsfindung des Straßenbauamts
Ansbach hinsichtlich der Umgehung von Schlungenhof dauert schon lange, aber er
ist einer, der die vielfältigen Interessen abwägen muss. Die Stadt ist nicht
Herr des Verfahrens, denn die B13 ist eine Bundesstraße und folglich hat der
Bund das Sagen und die Stadt wird angehört wie jeder andere
Verfahrensbeteiligte auch.
Noch in diesem Jahr wird mit einer Erklärung des
Straßenbauamts gerechnet, welche von den vielen Varianten, die geprüft werden,
die meisten Chancen hat, realisiert zu werden. Der Stadtrat hat sich mit ihnen
mehrmals beschäftigt, hat sich aber wegen der noch ausstehenden Entscheidung
des Straßenbauamts noch nicht festgelegt.
Inzwischen hat die ÖDP ein Bürgerbegehren in dieser Sache in
Gang gesetzt. Alle Bürger der Stadt, also nicht nur die Schlungenhöfer oder
die von der Umgehungsplanung betroffenen
Laubenzedeler, können sich durch Eintrag in die Unterschriftenlisten äußern.
Die ÖDP verficht die sogenannte Nulllösung, d. h. die B 13 soll weiterhin durch
Schlungenhof führen, ferner zusätzlich der Verkehr von der Kreissstraße WUG 22
aus Richtung Haundorf und Mitteleschenbach. Alternative Trassen, die viel Land
in Anspruch nehmen und auch erheblich mehr Geld kosten würden, werden
abgelehnt.
Ich denke, es sind einige wichtige Aspekte zu beachten, die
ich kurz zusammenfassen möchte:
Bei der Null-Lösung ergäbe sich kein kausaler Zusammenhang
zwischen Bahnverkehr und Straßenverkehr. Die Bahn AG möchte den Übergang an der
Kreisstraße WUG 22 realisieren (Brückenbauwerk über die Bahnlinie
Treuchtlingen-Würzburg), der Kreistag hat sich im Gegensatz für eine
Unterführung des Straßenverkehrs ausgesprochen.
Auch die Null-Lösung schafft den Verkehr nicht vollständig aus Schlungenhof, denn es
gibt weiterhin im Dorf die Anbindung an den Altmühlsee und auch der Nahverkehr
in Richtung Gunzenhausen bliebe erhalten. Dabei handelt es sich etwa um die
Hälfte des gesamten Verkehrsaufkommens.
Die Null-Lösung verzichtet auf eine weitere Versiegelung von
Naturflächen und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Das wird
beispielsweise als Ergebnis des Volksbegehrens gefordert und ist inzwischen weitgehend
Gegenstand der Politik der Staatsregierung.
Für die bestehenden Betriebe entlang der Ansbacher Straße in
Schlungenhof ist die B 13 von Bedeutung. Es wäre interessant, die
Stellungnahmen der Betriebseigentümer zu
hören.
Wichtig wäre eine zuverlässige Feststellung, wie die
bebauten Grundstücke entlang der B 13 heute genutzt werden und welche Perspektiven
es gibt. Eine Befragung der Eigentümer
wäre diesbezüglich für den
Entscheidungsprozess hilfreich.
Es erhebt sich die Frage, ob die Grundstücke links und
rechts der B 13 als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden können. Der
Staat könnte die bisher wohnlich genutzten Grundstücke entlang der B 13
erwerben und den Eignern ein Aussiedlungsangebot machen. Der Schwerpunkt der
künftigen Nutzung läge auf dem gewerblichen Gebiet. Nützlich wäre in der Folge ein
Dorfentwicklungsplan für Schlungenhof, der die verschiedenen Nutzungsbereiche
schwerpunktmäßig festlegt.
Ganz klar für die Umgehung von Schlungenhof spricht die Belastung durch den Schwerlastverkehr und den Durchgangsverkehr. Möglich wäre nach der Auslagerung des Durchgangsverkehrs ein Rückbau der Straße mit Umwidmung als Gemeindestraße (eventuell Tempo 30) und es gäbe bessere Chancen für die Dorfentwicklung (Stichwort: das gewünschte Gemeinschaftshaus). Die Anlieger wären im Falle einer Umgehung nicht mehr der Gefährdung ihrer Gesundheit ausgesetzt, die amtlicherseits bereits ins Feld geführt wird.
Welche Trasse wird favorisiert?
Ein Trassenvorschlag sieht vor, die neue Bundesstraße 13
südlich der Bahnlinie bei Laubenzedel mit Anschluss an die B 466 zu bauen. Ein erheblicher landwirtschaftlicher Flächenverlust
ginge damit einher. Das würde aber einen Rückbau der alten Bundessstraße durch
Schlungenhof sowie bessere Dorfentwicklung ermögliche, z.B. durch Tempo 30-Regelung ermöglichen.
Eine weitere Variante ist die Neutrassierung der B 13 ab
einem neu zu bauenden Kreisverkehr an der Abzweigung zum Surfzentrum
Schlungenhof in einem Bogen quer durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen
zwischen Laubenzedel und Schlungenhof mit Anschluss an die B 466. Auch in
diesem Fall wäre ein Rückbau in Schlungenhof möglich. Der Flächenverbrauch wäre
jedoch erheblich. Ungeklärt ist, ob die privaten Grundstücksbesitzer zum Verkauf
bereit sind. Eine Zwangseinweisung der
Grundstücke wird der Staat als Maßnahmenträger wohl nicht riskieren wollen.
Im November will das Straßenbauamt die verschiedenen Varianten-Gutachten vorstellen. Die Entscheidung ist die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht leicht. Ich möchte mich derzeit auch nicht festlegen, zumal auch rechtliche Fragen in der Sache zu berücksichtigen sind, außerdem ist über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens noch nicht entschieden.
WERNER FALK, Stadtrat der FDP
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