Westphal ist kritisch

Belange der Landwirtschaft nicht vernachlässigen

Die Staatsregierung hat nun angekündigt, dass sie dem Landtag die Annahme des Gesetzesentwurfs des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ vorschlagen wird, der durch begleitende Maßnahmen verbessert werden soll. Der Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal sieht die Änderungen, die der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens für die Landwirtschaft bringen würde, nach wie vor kritisch. Vieles hänge nun von dem Begleitgesetz ab, das zeitgleich mit dem Gesetzesentwurf beschlossen werden soll.

„Wir sind uns alle einig, dass wir etwas für den Erhalt unserer Artenvielfalt tun müssen. Das Volksbegehren entfaltete eine Bewegung in unserer Gesellschaft, die für den Erhalt der Artenvielfalt einsteht. Das begrüße ich als Initiator des Bienenpakts Altmühlfranken natürlich. Der vorliegende Gesetzesentwurf, der nun unverändert übernommen werden soll, greift meiner Meinung nach jedoch zu kurz. Die Verbote und Regelungen, die dort beschrieben sind, führen zu erheblichen Eingriffen in das Eigentumsrecht der Landwirte und erschweren dem für uns so wichtigen Berufsstand die Arbeit enorm“, verdeutlichte Westphal.

Der Abgeordnete hätte es lieber gesehen, wenn ein alternativer Gesetzesentwurf entwickelt worden wäre, der dann im Rahmen eines Volksentscheids dem Wähler zur Abstimmung hätte gestellt werden können. „Nun ist es wichtig, dass das angekündigte Begleitgesetz, wirkliche Nachbesserungen für die Landwirte auf den Weg bringt!“, betonte Westphal.

Seiner Meinung nach müsse im Begleitgesetz vor allem deutlich werden, dass der Artenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Also auch Kommunen, Unternehmen, Vereine und Privatpersonen in die Pflicht genommen werden müssten. Öffentliche Flächen können – wie teilweise bei uns im Landkreis schon umgesetzt – als Blühflächen gestaltet werden. Jeder von uns kann beim Einkaufen auf regionale Produkte achten, um damit sowohl die konventionelle als auch die ökologische Landwirtschaft vor Ort zu unterstützen. Fachliche Fehler des Volksbegehrens, die von den Initiatoren teilweise sogar eingeräumt wurden, müssten behoben werden, zum Beispiel beim Walzverbot oder den Mähzeiten. „Wichtig ist auch, dass die Landwirte für die eingeschränkte Nutzung ihrer Flächen einen Ausgleich erhalten, etwa eine Ausgleichszulage für Gewässerrandstreifen, wie dies auch in anderen Bundesländern der Fall ist. Auch muss beachtet werden, dass die Flächenkonkurrenz durch die gesetzlichen Regelungen nicht weiter verschärft wird“, erklärte Westphal.

In dem Zusammenhang muss aber auch sichergestellt werden, dass die Landwirtschaft bei den weiteren anstehenden Herausforderungen unterstützt und nicht noch weiter belastet wird. Die geplante Verschärfung der Düngeverordnung ist dabei nur ein Beispiel, ein anderes die Umsetzung der Anlagenverordnung. Hier darf es nicht zu weiteren Verschärfungen und Kostensteigerungen kommen.

„Die Landwirte sind es, die Tag für Tag mit der Natur zusammenarbeiten und ein Interesse an deren Schutz haben. Weitere Einschränkungen ohne einen entlastenden Ausgleich kann schwerwiegende Strukturänderungen zur Folge haben. Nur wenn die angesprochenen Maßnahmen im Begleitgesetz festgelegt werden, ist das Gesetzespaket meiner Meinung nach zustimmungsfähig. Ich werde als Mitglied des Arbeitskreises Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CSU-Fraktion den Prozess der Gesetzesfindung weiterhin unterstützen und dabei besonders darauf achten, dass die Belange der Landwirtschaft ausreichend berücksichtigt werden“, so Westphal abschließend.

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