Mehr Normaliltät

Besuchsregelung im Burkhard-von-Seckendorff-Heim gelockert

Aufgrund der neuesten Lockerungen der Bayerischen Staatsregierung kehrt auch im Burkhard-von-Seckendorff-Heim wieder ein wenig mehr Normalität ein. So dürfen ab 1. Juli wieder alle Familienmitglieder ihre Angehörigen besuchen ebenso wie Freunde und Bekannte. Kommen dürfen aber nicht mehrere Besucher gleichzeitig, sondern jeweils nur ein Besucher pro Bewohner für die Dauer einer Stunde.

Zu beachten ist, dass nach wie vor Anmeldung notwendig ist und die Bewohner der verschiedenen Stationen wechselweise jeden zweiten Tag Besuch empfangen dürfen. Die Besucher müssen sich bei Ankunft an der Pforte melden. Natürlich gelten weiter die Hygieneregeln mit Händedesinfektion, Mund- Nasenabdeckung und Abstand.

Sowohl die Bewohner des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes wie auch Angehörige und Freunde werden um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen gebeten. Nur so kann das Risiko einer Infektion mit dem Covid19-Virus minimiert werden.

Faszinierende Mühlentechnik

Neubau eines Mühlrades für die Mühle aus Unterschlauersbach

Das neue Rad ist eingebaut – und es funktioniert. Foto: Juliane Sander


Die Mühle aus Unterschlauersbach ist eines der prächtigsten Gebäude des Fränkischen Freilandmuseums . Immer wieder wird sie in Betrieb genommen, so dass die Besucher sehen können, wie Getreide gemahlen wird. Doch nun war der Radkranz des hölzernen Mühlrades gebrochen. Das Wasserrad des Mahlgangs mußte neu gebaut werden.
Das Mühlengebäude wurde 1576 in Unterschlauersbach, im heutigen Land-kreis Fürth, erbaut und 1601 erweitert. Von den ursprünglichen hölzernen Rädern ist keines erhalten. Zum Wiederaufbau im Museum 1984 wurden zwei hölzerne Wasserräder nach alten Vorlagen rekonstruiert.
Unser Mühlrad ist ein „oberschlächtiges“ Wasserrad, d. h. das Wasser „schlägt“ von oben auf die Schaufeln. Mit Hilfe einer schmalen hölzernen Zulaufrinne wird das Wasser kurz vor oder hinter dem Scheitel des Rades von oben in die Radkammern geleitet.
Früher bauten die Müller und spezielle Mühlenbauer die Wasserräder. Für die Handwerker des Freilandmuseums stellte der Bau des neuen Mühlrades eine nicht alltägliche Herausforderung dar. Die Herstellung von Wasserrädern ist eine aufwendige und anspruchsvolle Arbeit. Der Bau geschieht in der großflächigeren Abbundhalle der Werkstatt und in der engen Radkammer der Mühle selbst.
Im Januar 2019 wird das defekte Rad in Einzelteilen abgebaut. Als Maß- und Konstruktionsvorlage für das neue Rad wird es in der Abbundhalle des Bauhofs eingelagert. Hier werden die verschiedenen Elemente des neuen Rades ausgearbeitet, zusammengepasst und für den Aufbau gekennzeichnet. Die Ausarbeitung erfolgt mit Handwerkzeugen, großen Hand-maschinen und stationären Maschinen.
Aus Lärchenholzbohlen werden die Segmente für die beiden Radkränze zugeschnitten. Eine Schablone dient als Vorlage. Für den inneren und äußeren Radkranz werden insgesamt 18 Segmentbögen gefertigt.
Eine Schaufel besteht aus zwei Hölzern, die in einem bestimmten Winkel zuei-nanderstehen: Das innere, in Richtung Wasserradwelle weisende Holz heißt „Riegelschaufel“; das äußere Holz heißt „Setzschaufel“. Unser Mühlrad hat 36 Schaufeln.
Das Rad ist auf dem Lehrgerüst grob zusammengesteckt – das ist eine Hilfs-konstruktion zur Festigung und Formgebung der Neuanfertigung. Zwischen den beiden Radkränzen sind die Setzschaufeln eingepasst.

Einbau des neuen Rads

Der Einbau des neuen Rads beginnt mit dem Einsetzen der drei Speichen in den Wellbaum. Er ist die Achse des Rads und überträgt die Bewegung auf die Mühltechnik im Gebäudeinneren. Wenn der erste Radkranz fertig aufsitzt, werden die Riegel- und Setzschaufeln paarweise eingesetzt. Das Einsetzen erfolgt abschnittsweise, denn Segment für Segment werden un-mittelbar die beiden Felgen des zweiten Radkranzes auf die Schaufelhölzer gesetzt.
Nachdem die beiden Radkränze mit den dazwischen sitzenden Kammern auf-gebaut sind, wird das Rad endgültig ausgerichtet damit es gleichmäßig läuft.
Zuletzt werden die Schalbretter auf der Innenseite des Radkranzes gesetzt. Sie bilden die Böden der Kammern. Jedes Brett wird vernagelt.
Das neue Mühlrad wird am 1. Mai 2019 erfolgreich in Betrieb genommen. Die faszinierende Technik der Unterschlauersbacher Mühle lädt wieder zum Verweilen ein!
Wer sich noch genauer mit der Technik des Mühlradbaus beschäftigen möchte, findet auf der Webseite des Museum (https://freilandmuseum.de/forschung/aktuelle-forschungspro-jekte/muehlen-in-franken/neubau-des-muehlrads-der-muehle-aus-unterschlauersbach) ein „Bautagebuch“ mit Bildern und Beschreibungen, die den Neubau des Mühlrades detailliert dokumentieren.

JULIANE SANDER


Das Freilandmuseum mit seinen drei Mühlen (Aumühle, Unterschlauersbach und der Ölmühle der Flederichsmühle) ist täglich geöffnet bis Oktober von 9 bis 18 Uhr,
Eintritt 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 17 €, Teilfamilien 10 €, Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Zurzeit sind aus hygienischen Gründen nicht alle Häuser geöffnet.
Die drei aktuellen Sonderausstellungen sind geöffnet:
• „Sauberkeit zu jeder Zeit! Hygiene auf dem Land“ große Jahresausstellung im Erdgeschoß der Ausstellungsscheune mit einem Teilbe-reich „Schwitzen, Schröpfen und Kurieren – Bader in Franken“
• „Wolfskinder. Verlassen zwischen Ostpreußen und Litauen“ Fotoausstellung in der Ausstellungsscheune Betzmannsdorf im Obergeschoß
• „Pfarrerssohn, Maler, Lebenskünstler: Johann Christian Reinhart (1761-1847) Ein Deutschrömer aus Hof. Radierungen aus der Sammlung Heinz Schuster“ in der Spitalkirche im Museum Kirche in Franken


Es gibt tägliche mehrere Aktionen, meist 13.30 – 15.30 Uhr, „Hier tut sich was“ (täglich Schafe unterwegs, tagesaktuell je nach Saison z. B. Vorführung historischem Waschen, Spinnen, Schmieden, Holzschuhherstellung, Backen, Korbflechten; Starten eines Lanzbulldogs, Gespräch mit dem Gärtner, Imker oder Bauern, im Flachsbrechhaus, beim Wasserschöpfrad …).

Müllabfuhr wird teurer

Erhöhung um mehr als 70 Prozent ab 2021

Auf die Kreisbürger kommt eine kräftige Erhöhung der Müllgebühren zu. Der Umweltausschuss des Kreistags hat sich auf seiner Sitzung am 29. Juni mit den künftigen Müllgebühren befasst und die Kalkulation der Verwaltung diskutiert. Danach steigen die Kosten für eine 40-Liter-Tonne im Monat (mit Biotonne) von jetzt 7,60 auf 13,10 Euro an. Das sind 72 Prozent mehr.  Die 60-Liter-Tonne kostet künftig 17,55 Euro (derzeit 9,97 Euro), die 80-Liter-Tonne kommt auf 22 Euro (derzeit 12,34 Euro).

Im nächsten Jahr steigen die Müllgebühren kräftig an.

Damit kassiert der Landkreis die höchsten Müllgebühren aller mittelfränkischen Landkreise.  Der Landkreisdurchschnitt beträgt bei der kleinen Tonne 10,20 Euro, bei den größeren 13,08 bzw. 16,7 Euro. Allerdings ist dieser Vergleich mit Vorsicht zu genießen, denn die Berechnungsgrundlagen sind unter den Landkreisen sehr unterschiedlich.

Die neuen Preise gelten von 2021 bis 2024. Die bisherigen Gebühren waren nach Auskunft des Landratsamts bis Ende 2020 „auskömmlich“, künftig reichen sie aber nicht mehr aus, um die Kosten auszugleichen.

Michael Hufnagel, der Sachgebietsleiter Abfallwirtschaft am Landratsamt, hat auch die Abfallbilanz 2019 erstellt. Aus der geht hervor, dass der Haus- und Geschäftsmüll sowie Sperrmüll mit 12330 Tonnen gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent gestiegen ist (allein der Sperrmüllanteil hat sich um 12 Prozent erhöht).

Um 5,9 Prozent gestiegen ist der Gewerbemüll. Etwas mehr Haushalte als im Vorjahr haben 2019 die Sperrmüllabfuhr auf Abruf in Anspruch genommen (1542). Die Menge erhöhte sich auf 540 Tonnen. Die Altmetallmenge stieg von 5,7 Tonnen auf 23,2 Tonnen, die Menge an Elektrogroßgeräten sank von 52,7 auf 44,4 Tonnen.

Reduziert hat sich die Bioabfallmenge, und zwar um 8,2 Prozent (auf 10676 Tonnen). Der Grünabfall hingegen erhöhte sich um 8,4 Prozent (4812 Tonnen).

Um ein Prozent hat sich die Gesamtwertstoffmenge erhöht. Unverändert blieben die Mengen an Glas, Papier und Altholz.

Die Gesamtabfallmenge (47842 Tonnen im Kreis) blieb mit 506 kg je Einwohner fast gleich (507). Leicht gesunken ist die Gesamtverwertungsquote (mit Grün- und Gartenabfällen) von 74 auf 73,3 Prozent.

37602  Restmüllbehälter haben die Landkreishaushalte, davon rangieren die 40-Liter-Eimer ganz oben (24400), gefolgt von den 60ern (5000) und den 80ern (5399) sowie den 120ern (2000). Gemessen am Jahresleerungsvolumen macht der Restmüll 24 Prozent (61 Millionen Liter im Jahr) aus. Für die Bioabfälle stehen die 240-Liter-Behälter in 31550 Haushalten (Volumenanteil 41 Prozent).

Die Müllgebühren warem vor sechs Jahren um 25 Prozent gesenkt worden. Ohne diesen Nachlass wäre die Erhöhung jetzt nicht ganz so gravierend (um 3 Euro) ausgefallen. Steigende Kosten in allen Bereichen sind für die jetzige Anhebung ursächlich: der neue Recyclinghof in Gunzenhausen (künftig in der Alemannenstraße im früheren Gebäude von Huber & Riedel), die Personalkosten und die Müllabfuhr (2018 zuletzt ausgeschrieben).

Was hat sich 2019 getan?

Natur- und Umweltprogramm 2019 des Landkreises vorgelegt

Im Landkreis gibt es derzeit 14 geschützte Landschaftsbestandteile, die rechtsverbindlich festgelegt sind. Im letzten Jahr wurden etliche Maßnahmen realisiert, andere wiederum mussten hinausgeschoben werden.

Informationstafeln  für schützenswerte Gebiete wurden am Gelben Berg, im Wiesenbrütergebiet der Altmühl und im Märzenbecherwald Rohrberg aufgestellt, ebenso einige Sitzbänke.

Die Steinerne Rinne bei Hechlingen (nicht zu verwechseln mit der Steinernen Rinne bei Wolfsbronn!) muss saniert werden. Sie ist in einem schlechten Zustand. Bisher konnte aber nichts unternommen werden, weil die privatrechtliche Situation noch nicht geklärt ist.

48 Naturdenkmäler, darunter 86  Einzelbäume sowie die Karsthöhle „Hohlloch“ bei Raitenbuch und ein erdgeschichtlicher Gesteinsaufschluss bei Polsingen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt.  Im letzten Jahr wurden vom Kreis für 10000 Euro etliche Pflege- und Sicherungsmaßnahmen an Bäumen vorgenommen. Bei der rund 400 Jahre alten „Luthereiche“ bei Thannhausen wurde eine massive Schädigung durch Braunfäule festgestellt.

Vom Heggraben und die Sandgrube Filchenhard liegt nunmehr eine vegetationskundliche, floristische und faunistische Kartierung vor. Auf dem „Judenbuck“ bei Rehlingen wurden Pflegemaßnahmen (Trockenrasen) vorgenommen.

Der ehemalige Steinbruch südwestlich von Bieswang ist ein regional bedeutsames und wertvolles Geotop. Es befindet sich im Besitz der Firma Frankenschotter. Seltene Pflanzen- und Tierarten wie der Bienenragwurz, der Fransenenzian, der Kreuzenzian und die blauflügelige Ödlandschrecke sind vorzufinden. Erhaltungsmaßnahmen wurden zusammen mit dem Landschaftspflegeverband durchgeführt. Inzwischen gibt es einen Gebietsbetreuer für das Projekt „Naturverträglicher Steinabbau im südlichen Frankenjura“, der die langfristige Absicherung und den Schutz bedeutsamer alter Kalkschutthalden als Auftrag hat.  Er soll die Interessen von Naturschutz und Steinindustrie in Einklang bringen. Konkret geht es um die Erhaltung des Apollofalters und um die Brutwandgestaltung für den Uhu.

Durch Renaturierung werden die Altmühltal-Wiesenflächen zwischen Alesheim und Ehlheim für die wiesenbrütenden Vogelarten verbessert. Drei ehrenamtliche Wiesenbrüterberater sind tätig.

Auf der „Roten Liste gefährdeter Tierarten“ steht die Bachmuschel. Ziel ist es, eine genaue Bestandserhebung vorzunehmen.  Der Bisam ist der „Hauptgegner“ der Muschel. Vorgeschlagen ist die „Entnahme des Bisams an den Muschelgewässern“ in Verbindung mit der Jägerschaft. Die Jägervereinigung Weißenburg unterhält eine Annahmestelle „Fellwechsel“. Hier können die erlegten Bisams abgegeben, eingefroren und bei Bedarf abgeholt werden. Im Gegensatz zu früher gibt es heutzutage kaum mehr einen Markt für Bekleidung aus Bisamfellen.

Das Artenhilfsprogramm hat den Schutz von Hornissen, Amphibien, Uhu und Wiesenweihe im Visier. Im letzten Jahr wurde ein Uhubrutplatz bei Möhren freigestellt, ein Nistkasten für Turmfalken bei Langenaltheim erneuert.

In Ermangelung von geeigneten Winter- und Sommerquartieren ist der Bestand an Fledermäusen weiter rückläufig. Die ehrenamtlichen Fledermausbetreuer sind bemüht, im Rahmen von Führungen die Bevölkerung für die Tiere zu sensibilisieren.  Sie überwachen auch die Fledermauskolonien.

Die Varroamilben bedrohen die Bienenvölker. Weil sich die EU aus der Förderung zurückgezogen hat, übernimmt der Landkreis diesen 25-Prozent-Anteil  und stockt somit sein Kontingent auf 50 Prozent auf.

Der Erhalt von historischen Obstsorten ist dem Landkreis wichtig. Deshalb wird das Projekt „Streuobst-Erlebnisweg“ in den Gemeinden Treuchtlingen, Meinheim, Dittenheim und Gnotzheim angestrebt, in Markt Berolzheim ist der erste Erlebnisweg schon eingerichtet worden. Er führt neun Kilometer durch die örtliche Flur. Für die Vermehrung von historischen Sorten konnte inzwischen eine Baumschule in Weißenburg gewonnen werden. Ein Kirschen-Streuobstbestand gibt es auch in Bubenheim. Die 20 Bäume am Hohen Stein stammen aus dem Jahr 1937

Im Rahmen eines „Glücksspirale-Projekts“ ist 2013 die Kartierung des Vorkommens der Gelbbauchunke und des Kammmolchs im südlichen Landkreis durchgeführt worden. Jetzt geht es um die Sicherung des Bestands am Treuchtlinger Nagelberg.

2020 soll die „Grüne Hausnummer altmühlfranken“ erneut vergeben werden. Sie ist eine Auszeichnung von privaten Wohngebäuden, die sparsam mit den Ressourcen wie Wasser und Fläche bewirtschaftet werden. Vor drei Jahren sind bei der ersten Aktion 16 Häuser im Landkreis zertifiziert worden.

Mit dem Programm „50/50-Sensibilisierung für Energiesparen in Kitas“, das landesweit gilt und mit 20 Prozent aus Kreismitteln finanziert wird, will der Kreis bereits die Kinder zu verantwortungsbewusstem Umfang mit Energie und natürlich Ressourcen  gewinnen. Aktuell nehmen die Kindergärten in Haundorf, Nennslingen, St. Martin in Pappenheim, St. Franziskus in Pleinfeld, in Trommetsheim und St. Josef in Gunzenhausen  an diesem Projekt der Umweltpädagogik teil.

85 Gruppen haben im letzten Jahr an der Aktion Frühjahrsputz („Auframa demmer“) teilgenommen.

Die Umweltbildungsangebote der Abfallwirtschaft des Landkreises richten sich an die Vorschulkinder. Sie sollen früh an die Abfallsortierung herangeführt werden. Teil des Programm sind Führungen an den Recyclinghöfen im Kreis.

Gartentüren geschlossen

Im Kreis Ansbach kein „Tag der offenen Gartentüre“

Seit bereits mehr als 20 Jahren findet im Landkreis Ansbach der „Tag der offenen Gartentür“ statt. Interessierte Besucherinnen und Besucher können an diesem Tag einen Blick hinter den Zaun ausgewählter Gärten werfen und sich hierbei Anregungen und Tipps für das eigene Refugium holen. In diesem Jahr kann der „Tag der offenen Gartentür“ aufgrund der Einschränkungen rund um Corona allerdings nicht stattfinden und wird auf 2021 verschoben.

„Leider lässt uns Corona keine andere Wahl als den Tag der offenen Gartentür im nächsten Jahr zu veranstalten. Der Virus ist nicht weg und der Schutz von Gartenbesitzern und Besuchern hat für uns oberste Priorität. Damit folgen wir auch der Empfehlung des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege“, erklärt Roger Rehn, zuständiger Kreisgartenfachberater im Landkreis Ansbach.

Im nächsten Jahr soll der „Tag der offenen Gartentür“ ebenfalls wieder traditionell am letzten Sonntag im Juni, also am 27. Juni 2021 stattfinden.

Endgeräte für Schüler

Landkreis stellt mobile Endgeräte für Unterricht von zu Hause zur Verfügung


Der Bund hat ein Investitionsprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ in Höhe von 500 Millionen Euro auf dem Weg gebracht. Durch die einzelnen Bundesländer wurde der Betrag noch einmal um 10 Prozent aufgestockt. In Bayern werden hierfür insgesamt 77,8 Millionen Euro verteilt, hiervon profitieren auch die Schulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
Gemäß dem Förderbescheid stehen dem Landkreis insgesamt 271.983 Euro zur Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung. Der Landkreis wird mit diesem Geld mobile Geräte wie Tablets, Notebooks und Laptops beschaffen und diese dann an die in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises stehenden Schulen verteilen.
„Die aktuelle Pandemie hat gezeigt, dass wir für neue Lehr- und Lernformen offen sein müssen. Ziel des Förderprogramms ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht von zu Hause zu ermöglichen. Nicht alle Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern verfügen über die technischen Voraussetzungen, um tatsächlich von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen zu können. Manchmal ist auch nur ein Gerät vorhanden und dieses wird beispielsweise von einem Elternteil benötigt. Für solche Fälle sollen die Geräte Abhilfe schaffen“, erklärt Landrat Manuel Westphal.
Die Landkreisverwaltung stimmt derzeit die Anforderungen und Daten mit den in Landkreisträgerschaft stehenden Schulen ab, damit die beschafften Geräte dann auch optimal von den Schülern genutzt werden können. Der Landkreis wird die Geräte an die einzelnen Schulen verteilen, die diese je nach Bedarf an die Schüler weitergeben werden.

Gegenentwurf ist nötig

Dr. Friedrich: Gegen die Welt der Autokraten

Wohin man auch blickt, autokratische Herrscher übernehmen die Weltpolitik: Trump, Putin, Xi Jingping, Orban, Kaczynski, Netanyahu, Erdogan, Bolsonaro, Johnson, Modi, Kim, Al Sisi! Sie alle vermitteln ihrer Wählerschaft die Botschaft, mit ihnen als Chef geht es wieder aufwärts, gibt es wieder Größe und Ruhm für die eigene einzigartige und großartige Nation.

Dr. Ingo Friedrich: Werte bewahren!

Wenn diese Art Politik zur Regel wird, dann werden viele bisher „normale“ Staaten auch so »starke Führer« an ihre Spitze berufen wollen, ganz einfach um mithalten zu können. Des weiteren ist zu erwarten, dass sich die Autokraten zunehmend wie brutale Raufbolde aufführen werden und zwar zulasten ihrer schwächeren Nachbarn, zulasten einer internationalen Ordnung, zulasten des Völkerrechts und der internationalen Moral. Die ganz großen globalen Player werden versuchen, mit Hilfe von Geld, Schmeicheleien und Drohungen Anhänger und Vasallen auf der ganzen Welt zu finden, um für die „letzte große Auseinandersetzung“ über die wirkliche Nummer 1 auf der Welt gewappnet zu sein.

Man mag sich gar nicht ausmalen, wie dieses globale “Catch as Catch can“ verlaufen und letztlich enden wird. Nur eines ist klar:  europäische Werte und Grundsätze wie Fairness, soziale Gerechtigkeit, Einhaltung von Recht und Ordnung, Klima und Demokratie werden bei diesem „Endkampf“ keine Rolle mehr spielen. Und die Hoffnung, dass Europa trotz dieser globalen Entwicklung seinen wunderbaren Weg in Einheit, Vielfalt und Demokratie ungeschoren fortsetzen könnte, dürfte sich schnell als Illusion erweisen.

Aber es gibt einen Gegenentwurf: Europa besinnt sich auf seine christlich-humanistischen Werte und seine über Jahrhunderte gewachsenen Stärken, stellt sich unerschrocken auf seine Hinterbeine und prangert diese destruktive und letztlich mörderische Politik offen an. Europa macht sich zum globalen Anwalt und Anführer einer grundsätzlich anderen internationalen Politik, die Rücksicht auf die Interessen der Nachbarn nimmt und damit zum weltweiten Anker der Einhaltung völkerrechtlicher Prinzipien wird. So wie Amerika auf Grund seiner Menschlichkeit lange Zeit das Land der Sehnsucht für ganze Generationen war, hat heute Europa die Chance, wahrscheinlich sogar die Pflicht zum weltweiten Hort von Vernunft, menschlicher Politik und sozialem Vorbild zu werden. Konkret heißt dies, Europa muss sich zügig darauf vorbereiten, auf allen Gebieten – also politisch, wirtschaftlich, technologisch und militärisch – in klarer Abgrenzung zu den anderen egoistischen Raufbolden weltweit Verantwortung für Stabilität und Ordnung zu übernehmen. Diese europäische Botschaft für die Welt des 21. Jahrhunderts kann einen europäischen Gegenentwurf zur Politik der Autokraten zum Leuchten bringen, denn auch in den autokratisch regierten Ländern gibt es „Vernünftige“, die über den Tag hinaus denken und vom europäischen Gegenentwurf überzeugt werden können. Letztlich hat Europa auch aus Gründen der Selbsterhaltung gar keine andere Wahl, wenn es nicht als Vasall einer der neuen globalen Raufbolde enden will.

Neue Software

Keine Termine in der Führerscheinstelle Anfang Juli


Aufgrund einer Programmumstellung ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen am 2. Juli nachmittags und   3. Juli 2020 ganztags geschlossen. An diesen Tagen können auch keine Termine vereinbart werden. Das Landratsamt bittet um Berücksichtigung bei der Planung.

Am 2. und 3. Juli wird ein neues Software-Programm für das Führerscheinwesen installiert. Die Führerscheinstelle ist an diesen Tagen nicht erreichbar und es können auch keine Termine vereinbart werden. Auch am Montag, 6. Juli kann es aufgrund der Umstellung noch zu Einschränkungen kommen. Das Landratsamt bittet dafür um Verständnis.

Während der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen geringeren Terminaufkommen wurde die Zeit bis jetzt genutzt, um die Programmumstellung bestmöglich vorzubereiten, auch damit die notwendige Datenmigration nun schnell erfolgen kann.

Kundinnen und Kunden werden gebeten, die eingeschränkten Servicezeiten an den angegebenen Tagen zu berücksichtigen. Ab dem 7. Juli steht die Führerscheinstelle wie gewohnt nach erfolgter Terminvereinbarung zu Verfügung. Mehr Informationen zur Online-Terminvereinbarungen gibt es unter www.landkreis-wug.de/buergerservice-online/.

Geld von Landesstiftung

MdL Brandl: 93.000 Euro Förderung durch die Bayerische Landesstiftung

Die Bayerische Landesstiftung hat die Förderung von drei Denkmalschutz-Projekten in der Region beschlossen. Darauf weist der CSU-Landtagsabgeordnete Alfons Brandl hin: „Für drei Projekte in Gunzenhausen, Dittenheim und Merkendorf werden Zuschüsse aus den Mitteln der Landesstiftung in Höhe von insgesamt 93.000 Euro gezahlt.“

Im Einzelnen werden die Dach- und Innensanierung des Langhauses und des Kapellenkranzes der Kath. Pfarrkirche St. Maria in Gunzenhausen mit 58.900 Euro, die Sicherung und Fassadeninstandsetzung eines Anwesens in Dittenheim mit 10.000 Euro und die Sanierung der ehemaligen Brixenkapelle in Großbreitenbronn, Stadt Merkendorf mit 24.000 Euro bezuschusst.

Brandl: „Ich freue mich, dass meine Bemühungen um die Fordermittel zusammen mit dem Stiftungsratsmitglied und Landtagskollegen Karl Freller erfolgreich waren. Dadurch werden Privatpersonen wie öffentliche Einrichtungen in ihrem Engagement im Denkmalschutz unterstützt. Die Bayerische Landesstiftung zeigt damit wieder ihrer Verantwortung gegenüber den Werten und Allgemeingütern unserer Gesellschaft.“

Erfreut über die Zuschüsse in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zeigt sich auch Landrat Manuel Westphal: „Die Bayerische Landesstiftung ist für Denkmaleigentümer ein wichtiger Fördergeber. Dank der Unterstützung der Stiftung kann die wertvolle Baukultur unserer Region für uns und unsere Nachkommen erhalten und Instand gesetzt werden.“

Erneut Bienenseuche

Ausgebrochen ist sie in einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen

In einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen ist die sogenannte „Amerikanische Faulbrut“ in einem Bienenvolk ausgebrochen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit sofortiger Wirkung einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern um den Ausbruchsort ausgewiesen. Das Sperrgebiet überschreitet die südliche Landkreisgrenze in den Landkreis Donau-Ries und wird von der dortigen Veterinärbehörde im Detail geregelt.

Bereits im April dieses Jahres war die Bienenseuche in einem anderen Ortsteil der Stadt Treuchtlingen festgestellt worden. Die beiden Sperrbezirke grenzen aneinander. Für Menschen stellt diese Bienenkrankheit keine Gefahr dar. Der Verzehr von Honig betroffener Bienenbestände ist unbedenklich.

Betroffen sind Teile der Gemarkungen Gundelsheim und Möhren (Gemeinde Treuchtlingen) sowie Teile der Gemarkungen Rehlingen und Büttelbronn (Gemeinde Langenaltheim).

Bislang nicht angemeldete Bienenbestände im gesamten Landkreis sind von den Bienenhaltern beim Landratsamt unverzüglich nach zu melden. Die Nachmeldung der Bestände kann dabei telefonisch unter 09141 902-272 oder per E-Mail an veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de erfolgen.

Auf der Homepage des Landratsamtes stehen hierfür unter www.landkreis-wug.de/veterinaerwesen-und-lebensmittelueberwachung/Tierseuchenbekaempfung/Faulbrut/

entsprechende Online-Formulare zur Verfügung.

Das Landratsamt wird in Kürze, auf Grundlage einschlägiger tierseuchenrechtlicher Vorschriften, eine weitere Allgemeinverfügung mit verbindlichen Maßnahmen für die Bienenhalter zur Bekämpfung der „Amerikanischen Faulbrut erlassen. Für die Zeit der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung dürfen bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Sperrbezirk von ihrem bisherigen Standort nicht mehr entfernt werden. Es ist zudem verboten, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entnehmen. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den festgelegten Sperrbezirk verbracht werden. Bei Stöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.

Die „Amerikanische Faulbrut“ ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich dabei um eine von Bakterien ausgelöste Bienenseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die Tierseuche wirkt sich nicht auf die ausgewachsenen Bienen aus, sondern betrifft ausschließlich deren Brut, was letztendlich zum kompletten Absterben von Bienenvölkern führen kann.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die „Amerikanische Faulbrut“ hin untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem die betroffenen Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder entsprechend den nachfolgenden Empfehlungen behandelt worden sind.

Mit folgenden Maßnahmen kann der einzelne Imker der Infektion mit dem Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ vorbeugen:

  • Zukauf von Völkern nur mit amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigung,
  • keine Ablegerbildung unter Verwendung (zu) alten Wabenmaterials,
  • keine Verwendung alter, nicht gereinigter und nicht desinfizierter (abgeflammter) Beuten und Rähmchen,
  • Quarantäne fremder Schwärme,
  • kein Verfüttern noch vorhandenen alten Honigs oder von Honigresten,
  • kein Einsatz alter Futterwaben (aus abgestorbenen Völkern oder von fremden Imkern),
  • wirksame Reinigung und Desinfektion von gebraucht gekauften Imkereiwerkzeugen,
  • kein sogenanntes „freies Ausfressenlassen“ abgeschleudeter Waben durch Bienen,
  • Futterhonig nur aus dem eigenen Betrieb verwenden,
  • Verhinderung von Räuberei,
  • mindestens 30% Wachsbauerneuerung pro Jahr bei jedem Bienenvolk durch Austausch von alten Waben,
  • regelmäßig Futterkranzproben über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder den Tiergesundheitsdienst (TGD) untersuchen lassen.

Auch jeder Verbraucher kann dazu beitragen, die Gefahr der Übertragung von Faulbrut-Erregern zu vermindern. Da im Honig immer unerkannt Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut enthalten sein können, appellieren Fachleute, keine halbleeren oder noch mit Honigresten versehenen Honig-Gläser über die Altglas-Container zu entsorgen. Gläser oder Plastikflaschen sollten sorgfältig gereinigt oder anderweitig so sicher entsorgt werden, dass keine Bienen an die Honigreste kommen können. Auch die bewusste Fütterung von Bienen mit Honig auf Balkon und Terrasse sollte unterlassen werden.

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Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

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