Archiv: Falk-report

Gegen die Altersarmut

Tolle Spendenaktion der Büchelberger Feuerwehr

Die Büchelberger übergaben ihren symbolichen 1500-Euro-Scheck an Lydia Mägerlein und Gertrud Stechhammer von der „Speis“ in Gunzenhausen und an Bürgermeister Fitz als Vertreter der Initiative „Hand in Hand gegen Altersarmut“. Foto: Ingeborg Herrmann

Es begann mit der Corona-bedingten Absage der Büchelberger Maibaumfeier. Der Wunsch an alle, gesund zu bleiben, veranlasste die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Büchelberg, auch an Menschen zu denken, die Hilfe brauchen.

So stellten Vorsitzender Markus Ortner, Kommandant Bernd Maurer und Stadtrat und Ortssprecher Manfred Ortner schnell ein Hilfsangebot für Büchelberger auf die Beine, die während der Corona-Pandemie Hilfe und Unterstützung beim Einkaufen etc. benötigen.

Man dachte aber auch an jene, die von der Krise doppelt getroffen sind und rief zu einer Spendenaktion für die Speis und „Hand in Hand gegen Altersarmut“ auf. Die beiden Organisationen kümmerten sich zusammen mit Caritas und Diakonie darum, dass die bedürftigen Personen und Familien während der Krise und der Schließung der Speis, des Mittagsangebots und des Nachmittagscafés mit Einkaufsgutscheinen und Essen auf Rädern versorgt wurden.

Die Idee war, dass das Geld, das für den Verzehr bei der Maibaumfeier nicht ausgegeben wurde, in den Spendentopf fließt. Die Organisatoren waren über die große Hilfsbereitschaft der Büchelberger überrascht und erfreut. So kamen insgesamt 1.500 Euro zusammen, die je zur Hälfte an die Speis und „Hand in Hand gegen Altersarmut“ übergeben wurde. Lydia Mägerlein, Gertrud Stechhammer und Bürgermeister Karl-Heinz Fitz freuten sich, die großzügige Spende entgegennehmen zu dürfen und brachten ihren großen Dank zum Ausdruck. „Die Büchelberger haben aus der Not eine Tugend gemacht“, so Bürgermeister Fitz.

Die Büchelberger hatten bereits vor Weihnachten einer durch Krankheit in Not geratenen Familie großzügige Unterstützung in Form von Gutscheinen, Spielsachen etc. zukommen lassen.

„In Büchelberg gibt es nur zwei Vereine, die Feuerwehr und den Fremdenverkehrsverein – da rührt sich immer was“, sagt Ortssprecher Manfred Ortner nicht ohne Stolz. Der Vorsitzende der Feuerwehr Markus Ortner stellte das Motto der Feuerwehren „Helfen in Not ist unser Gebot“ in den Fokus. Mit dieser Aktion hat die FFW Büchelberg einmal mehr bewiesen, dass dieses Motto gelebt wird – egal wo die Not auftritt.

Lindenallee versetzt

Neustaltung der Altmühlaue hat begonnen

19 Bäume der Lindenallee an der Promenade wurden im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen um einige Meter in Richtung Westen versetzt.

Der Hochwasserschutz wird durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach, geplant und gebaut. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen. Aktuell zwischen der Oettinger Straße und der Stadthalle (Abschnitt 1) und anschließend im Bereich der Spitalstraße bis zur Jugendherberge an der Oettinger Straße (Abschnitt 2). Abschnitt 1 soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt im Bereich von Abschnitt 1 die Renaturierung und Rückverlegung der Altmühl näher an die Stadt. Im Jahr 2021 soll auch Bauabschnitt 2 durchgeführt werden.

Im Bauabschnitt 1 besteht der Hochwasserschutz im Wesentlichen aus einer etwa 600 Meter langen und ca. 90 cm hohen Hochwasserschutzwand. Sie wird überwiegend durch die im Rahmen der Bürgerbeteiligung entwickelten gestalterischen Elemente optisch kaschiert und in das Stadtbild eingefügt.

Die Bäume der stadtbildprägenden Lindenallee werden wegen der beengten Platzverhältnisse im Bereich des Parkhotels einige Meter nach Westen versetzt. Die Fachfirma Opitz Baumverpflanzungen aus Heideck, die bereits einige Großbäume im vorderen Bereich der Stadthalle erfolgreich versetzt hat, benötigte mit ihren Spezialmaschinen zwei Tage, um die Bäume zu versetzen und weitere zwei Tage, um die Restarbeiten zu erledigen. Drei Jahre lang kümmert sich die Firma intensiv um das Anwachsen der Bäume. Die Kosten für die Großbaumverpflanzung betragen 121.000 Euro.

Im ersten Schritt zum Bau der Hochwasserschutzwand wird zunächst eine Spundwand als standsicheres Auflager für den Hochwasserschutz im Boden eingebracht. Begleitend dazu werden Erschütterungsmessungen gemacht. Anschließend wird die Hochwasserschutzwand aufgesetzt und angeböscht.

Die Hochwasserschutzmaßnahme im ersten Bauabschnitt schreitet seit zwei Monaten gut voran. Mitte März begannen die vorbereitenden Arbeiten für den ersten Bauabschnitt mit dem Einrichten der Baustelle und der Umverlegung der Stromleitungen. Im nördlichen Abschnitt des späteren Panoramawegs sind bereits erste Fortschritte beim Bau der Mauer zu sehen.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach betragen rund 1,9 Millionen Euro.

Der Baufortschritt ist auch online auf der Seite des Wasserwirtschaftsamtes unter https://www.wwa-an.bayern.de/hochwasser/hochwasserschutzprojekte/gunzenhausen/index.htm zu finden.
065-2020BaumverpflanzungPromenade (5).JPG

Preis für Integration

Fristverlängerung für Mittelfränkischen Integrationspreis

Es können weiterhin Projekte von Ehrenamtlichen, die die Integration der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund im Landkreis fördern und begleiten, vorgeschlagen werden. Seitens der Regierung von Mittelfranken sind insgesamt 5.000 Euro Preisgeld ausgelobt.

Projekte können noch bis spätestens 26.06.2020 bei der Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte am Landratsamt Frau Judith Koch unter Judith.Koch@landkreis-wug.de eingereicht werden. Sie steht auch für Rückfragen unter 09141 902-227 zur Verfügung und sendet auf Wunsch die Bewerbungsformulare zu.

Waldbad bleibt geschlossen

Fitz: Aufwendungen sind unverhältnismäßig und zu hoch

In den letzten Tagen wurden die Geschäftsführer der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, der Bäderleiter sowie ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats in vielen, oft bösen und teils beleidigenden Schreiben aufgefordert, das Waldbad am Limes in Gunzenhausen im Sommer zu öffnen.

Dies veranlasst mich zu einigen Klarstellungen.

Ich selbst bin leidenschaftlicher Schwimmer. Da ich konsequent während der Hallenbadsaison mindestens zweimal wöchentlich und während der Freibadsaison nahezu täglich ab sieben Uhr meine Bahnen ziehe, vermisse auch ich während der Pandemie diese Möglichkeit zur sportlichen Betätigung.

Auch deshalb habe ich u.a. in der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Anfang vergangener Woche die Thematik angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die gesetzlich angeordnete Schließung der Freibäder betreffend. Erst in der Kabinettsitzung am 26. Mai 2020 hat Ministerpräsident Söder verkündet, dass Freibäder ab dem 8. Juni 2020 wieder öffnen dürfen.

Die zur Umsetzung erforderliche Änderung der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Gleiches gilt für das Rahmenhygienekonzept Sport, welches das Staatsministerium des Innern angekündigt hat.

Dies wird voraussichtlich folgende Eckpunkte haben:

  • Begrenzung der Gästezahl, z.B. durch Kontingentierung der Tickets.
    Das bedeutet für den Schwimmbereich unseres Bades auf max. 96 Personen und für das Spiel- und Spaßbecken auf max. 43 Personen.

  • Anmerkung: Die Bäder in München haben angekündigt, dass Tickets 3-4 Tage vorher ausschließlich über ein digitales Reservierungssystem erworben werden können. Auch für das Bad in Pleinfeld ist eine Bestellung von Eintrittskarten über das Internet vorgesehen. Saisonkarten gibt es nicht.

  • Zutritt für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.

  • Nutzung des Nassbereichs (Duschbereich) ist ausgeschlossen.

  • Nutzung von Umkleidekabinen (Umkleidebereich) ist ausgeschlossen.

  • Begrenzung der Personenzahl im Toilettenbereich verbunden mit Abstandsmarkierungen, gegebenenfalls Einbahnstraßenprinzip und Bereitstellung von Seife und Einmalhandtüchern.

  • Betreten des Sprungturms nur durch eine Person (mit Sperrung der Attraktion bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes).

  • Verstärkter Personaleinsatz vor und im Bad. Gegebenenfalls Anpassung der Arbeitszeiten und Pausen um den direkten Kontakt der Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem zwei Teams bilden, um im Infektionsfalle den Betrieb sicherstellen zu können.

  • Ausreichend Personal u.a. im Schwimmbereich, um auf Abstandsregeln hinzuweisen. Gegebenenfalls Bahntrennung z.B. durch Schwimmbadleinen.

  • Einhaltung des Mindestabstandes im Nichtschwimmer- und Kinderbereich.

Auf eine weitere Aufzählung der Vorgaben wird hier verzichtet.

Das Waldbad am Limes wurde im Jahr 2019 von 57.050 Gästen besucht. Das Defizit betrug ca. 300.000 €.

Sollte man sich für eine Betriebsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, würden unter Zugrundelegung der Besucherzahlen des Vorjahres für Betriebs- und Instandsetzungskosten, Personalkosten, Kosten für gesteigerten Hygiene- und Personalaufwand ca. 682.800 € anfallen.

Dem stünden bei Beibehaltung der Besuchspreise von durchschnittlich 2,90 € Einnahmen von 100.500 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 582.850 €.

Aufgrund der Begrenzung der Gästezahlen (Kontingentierung der Tickets) und der Erwartung, dass aufgrund der Pandemie einige potentielle Besucher das Bad nicht aufsuchen werden, stünden für dieses „Drittel Szenario“ Ausgaben von 682.900 € Einnahmen von 33.400 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 649.500 €

Damit müsste jeder Besuch eines Badegastes in der optimistischen Variante mit 16,89 € und in der Variante „Drittes Szenario“ mit 56,48 € bezuschusst werden. Diese Ausgaben müssten letztlich aus Mitteln des städtischen Haushalts aufgebracht und ggf. über Darlehen finanziert werden.

Wie oben dargelegt, ist die Zahl der Besucher, die zeitgleich das Bad nutzen können durch gesetzliche Vorgaben auf 139 beschränkt. Bei Anwendung des „Drei-Schicht-Betriebs“ analog der Handhabung in Pleinfeld, könnten demnach maximal 417 Badegäste pro Tag das Bad nutzen.

Bislang waren an schönen Sommertagen 700 bis 2.200 Besucher zeitgleich im Freibad. All diese Umstände sprechen dafür, dass unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben ein vertretbarer Betrieb des Waldbades am Limes in der Sommersaison 2020 nicht möglich ist.

Dies veranlasst mich zu einigen Klarstellungen.

Ich selbst bin leidenschaftlicher Schwimmer. Da ich konsequent während der Hallenbadsaison mindestens zweimal wöchentlich und während der Freibadsaison nahezu täglich ab sieben Uhr meine Bahnen ziehe, vermisse auch ich während der Pandemie diese Möglichkeit zur sportlichen Betätigung.

Auch deshalb habe ich u.a. in der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Anfang vergangener Woche die Thematik angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die gesetzlich angeordnete Schließung der Freibäder betreffend. Erst in der Kabinettsitzung am 26. Mai 2020 hat Ministerpräsident Söder verkündet, dass Freibäder ab dem 8. Juni 2020 wieder öffnen dürfen.

Die zur Umsetzung erforderliche Änderung der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Gleiches gilt für das Rahmenhygienekonzept Sport, welches das Staatsministerium des Innern angekündigt hat.

Dies wird voraussichtlich folgende Eckpunkte haben:

  • Begrenzung der Gästezahl, z.B. durch Kontingentierung der Tickets.
    Das bedeutet für den Schwimmbereich unseres Bades auf max. 96 Personen und für das Spiel- und Spaßbecken auf max. 43 Personen.

  • Anmerkung: Die Bäder in München haben angekündigt, dass Tickets 3-4 Tage vorher ausschließlich über ein digitales Reservierungssystem erworben werden können. Auch für das Bad in Pleinfeld ist eine Bestellung von Eintrittskarten über das Internet vorgesehen. Saisonkarten gibt es nicht.

  • Zutritt für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.

  • Nutzung des Nassbereichs (Duschbereich) ist ausgeschlossen.

  • Nutzung von Umkleidekabinen (Umkleidebereich) ist ausgeschlossen.

  • Begrenzung der Personenzahl im Toilettenbereich verbunden mit Abstandsmarkierungen, gegebenenfalls Einbahnstraßenprinzip und Bereitstellung von Seife und Einmalhandtüchern.

  • Betreten des Sprungturms nur durch eine Person (mit Sperrung der Attraktion bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes).

  • Verstärkter Personaleinsatz vor und im Bad. Gegebenenfalls Anpassung der Arbeitszeiten und Pausen um den direkten Kontakt der Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem zwei Teams bilden, um im Infektionsfalle den Betrieb sicherstellen zu können.

  • Ausreichend Personal u.a. im Schwimmbereich, um auf Abstandsregeln hinzuweisen. Gegebenenfalls Bahntrennung z.B. durch Schwimmbadleinen.

  • Einhaltung des Mindestabstandes im Nichtschwimmer- und Kinderbereich.

Auf eine weitere Aufzählung der Vorgaben wird hier verzichtet.

Das Waldbad am Limes wurde im Jahr 2019 von 57.050 Gästen besucht. Das Defizit betrug ca. 300.000 €.

Sollte man sich für eine Betriebsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, würden unter Zugrundelegung der Besucherzahlen des Vorjahres für Betriebs- und Instandsetzungskosten, Personalkosten, Kosten für gesteigerten Hygiene- und Personalaufwand ca. 682.800 € anfallen.

Dem stünden bei Beibehaltung der Besuchspreise von durchschnittlich 2,90 € Einnahmen von 100.500 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 582.850 €.

Aufgrund der Begrenzung der Gästezahlen (Kontingentierung der Tickets) und der Erwartung, dass aufgrund der Pandemie einige potentielle Besucher das Bad nicht aufsuchen werden, stünden für dieses „Drittel Szenario“ Ausgaben von 682.900 € Einnahmen von 33.400 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 649.500 €

Damit müsste jeder Besuch eines Badegastes in der optimistischen Variante mit 16,89 € und in der Variante „Drittes Szenario“ mit 56,48 € bezuschusst werden. Diese Ausgaben müssten letztlich aus Mitteln des städtischen Haushalts aufgebracht und ggf. über Darlehen finanziert werden.

Wie oben dargelegt, ist die Zahl der Besucher, die zeitgleich das Bad nutzen können durch gesetzliche Vorgaben auf 139 beschränkt. Bei Anwendung des „Drei-Schicht-Betriebs“ analog der Handhabung in Pleinfeld, könnten demnach maximal 417 Badegäste pro Tag das Bad nutzen.

Bislang waren an schönen Sommertagen 700 bis 2.200 Besucher zeitgleich im Freibad. All diese Umstände sprechen dafür, dass unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben ein vertretbarer Betrieb des Waldbades am Limes in der Sommersaison 2020 nicht möglich ist.

KARL-HEINZ FITZ, Bürgermeister

Entwurfsplan ist fertig

Landesamt für Schule in Gunzenhausen

Eine dominante Position: das neue Landesamt für Schule. Realisiert wird der Plan des Stuttgarten Architekten Steimle. Foto: Bauamt Ansbach

Der Entwurf des Büros Steimle Architekten GmbH Architekten für den Neubau für das Landesamt für Schule und das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Gunzenhausen hat das Preisgericht unter Vorsitz von Peter Brückner überzeugt. Die Jury zeichnete die Arbeit zum Abschluss eines einphasigen Planungswettbewerbs mit demPreis aus. Die Jurysitzung fand unter strengen Auflagen angesichts der aktuellen Situation statt.
Nach zweitägiger Preisgerichtssitzung äußerten sich Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL und Staatsminister Michael Piazolo, MdL sowie der Bürgermeister der Stadt Gunzenhausen Karl-Heinz Fitz erfreut über die Entscheidung.

An der Ecke Bahnhofstraße/Nürnberger Straße entsteht das neue Landesamt.


Bauministerin Kerstin Schreyer, MdL: „Ich freue mich, dass mit der Wettbewerbsentscheidung ein wichtiger Baustein für das Bauvorhaben in Gunzenhausen vollzogen ist. Den Architekten ist es gelungen, mit einem differenzierten Baukörper auf die städtebauliche Situation zu reagieren. Ich begrüße sehr, dass sich das Preisgericht einschließlich Nutzer und Stadt für diese anspruchsvolle Wettbewerbsaufgabe einver-nehmlich auf eine Lösung geeinigt haben.“
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo: „Mit dem vorliegenden Siegerentwurf wird das im Rahmen der Heimatstrategie neu gegründete Landesamt für Schule und das Prüfungsamt als Repräsentanz des Kultus-ministeriums auch eine bauliche Heimat in Gunzenhausen bekommen. Dabei freut es mich ganz besonders, dass es im ausgewählten Konzept gelingt, beiden Behörden – vereint in einem Gebäude – ein jeweils eigenständiges architektonisches Gesicht zu verleihen. Dabei entsteht auf höchst ästhetische sowie funktionale Weise Raum für die Gestaltung der bayerischen Schullandschaft. Zugleich konnten die wesentlichen Faktoren der Effizienz und Wirtschaftlichkeit bestmöglich berücksichtigt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hohe Raumqualität gewonnen werden.“
Bürgermeister Karl-Heinz Fitz: „Mit der Sitzung und Entscheidung des Preisgerichts wurde nun ein weiterer wichtiger Schritt unternommen. Der Bürgermeister ist davon überzeugt, dass das Landesamt für Schule und das Prüfungsamt mit der Umsetzung des Projekts hervorragende räumliche Bedingungen zur Bewältigung ihrer Aufgaben erhält. Darüber hinaus entsteht in der Stadt Gunzenhausen auf dem ehemaligen Silo-Areal ein beachtlicher Neubau, der sich städtebaulich exzellent einfügt. Damit wird auch dokumentiert, dass die Behördenverlagerung in Bayern nicht nur den ländlichen Raum stärkt, sondern auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezeichnete Rahmenbedingungen schafft.“
Im Jahr 2015 beschloss die Bayerische Staatsregierung im Zuge von Behördenverlagerungen zur Stärkung des ländlichen Raums die Gründung eines Landesamts für Schule, das ab 2016 in Gunzenhausen einge-richtet wurde und Anfang 2017 seinen Betrieb aufnahm.
Gegenstand des Realisierungswettbewerbes war der Entwurf eines neuen Verwaltungsgebäudes, mit einer Nutzungsfläche von 3.400 qm auf dem ehemaligen „Silogelände“ in der Innenstadt von Gunzenhausen. Das Grundstück für die neue Behörde erwarb der Freistaat Bayern im Jahre 2018 von der Stadt Gunzenhausen.
Die Aufgabe stellte hohe planerische Anforderungen an die Wettbewerbsteilnehmer. Vor allem galt es die gewünschte Anzahl an Bürofläche für ein funktionales und wirtschaftliches Verwaltungsgebäude zu entwickeln und eine überzeugende Antwort auf die markante städtebauliche Situation zu finden.
Der Wettbewerb war vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach am 28. August 2019 europaweit ausgelobt worden. Der Auslober hat vorab 5 Teilnehmer gesetzt, 20 weitere Teilnehmer wurden über ein Bewerbungsverfahren ausgewählt. An diesem haben sich Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten beteiligt. Zur Begutachtung durch das Preisgericht wurden insgesamt 22 Wettbewerbsbeiträge eingereicht.
Nach Beauftragung der Architekten und weiterer Fachplaner sollen Mitte des Jahres 2020 die nächsten Planungsschritte beginnen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird rund zwei Jahre beanspruchen. Vorbehaltlich der anschließend erforderlichen haushalts- und bauplanungsrechtlichen Genehmigungen kann danach die Baudurchführung erfolgen.
Unterstützt wurde das Preisgericht von Sachverständigen aus den Bereichen Brandschutz, Wirtschaftlichkeit und Konstruktion und Energie und Klima, sowie von Vertretern des Staatlichen Bauamts Ansbach.

Preise und Anerkennungen:

Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart

Preis: Hascher Jehle Design GmbH, Berlin

Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker, Architekten + stadtplaner Part GmbH, Nürnberg

Preis: Diezinger Architekten GmbH,Eichstätt
Anerkennungen: Harter + Kanzler & Partner, Architekten PART GmbB, Freiburg
DREI ARCHITEKTEN Haffner Konsek Streule Vogel Partnerschaft mbB, Stuttgart
CODE UNIQUE Architekten GmbH, Dresden
AV1 Architekten GmbH, Kaiserslautern


Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll zum 1. Preis:
Mit zwei gegeneinander versetzten und ineinander verschränkten, nahezu quadratischen Baukörpern gelingt es dieser Arbeit mit einfachsten Mitteln, den komplexen städtebaulichen und funktionalen Anforderungen gerecht zu werden. Über den Versatz werden zwei gut proportionierte Freibereiche definiert: der Stadt zugewandt entsteht ein großzügiger Vorplatz mit dem an dieser Stelle auch richtigliegendem Zugang. Der rückwärtige Versatz ist begrünt, gut geeignet für einen Aufenthalt zwischendurch und angebunden an eine mögliche Durchwegung hin zum Bahnhof. Der etwas höhere Baukörper besetzt die Ecksituation markant, aber ohne jegliche auftrumpfende Geste. Mit dem rückwärtigen, kleineren Baukörper gelingt der Übergang zur kleinteiligen Bebauung entlang der Bahnhofstraße.
Mit der gleichen Präzision und Selbstverständlichkeit, mit der diese Arbeit auf die außenräumlichen Anforderungen reagiert, werden auch für die innere Organisation klare Antworten gegeben.
Selbstverständlich stehen die beiden Baukörper für die beiden Funktionsbereiche Landesamt für Schule und Prüfungsamt. Beide sind um einen sehr ansprechenden, qualitätsvollen Innenhof gruppiert.
Lageplan, 1. Preis (Grafik: Steimle Architekten GmbH)

Eine Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse wird voraussichtlich im Juni in der Stadthalle stattfinden. Konkrete Informationen werden noch bekanntgegeben. Eine zusammenfassende Dokumentation wird Anfang Juni auf der Webseite des Staatlichen Bauamts Ansbach (www.stbaan.bayern.de) abrufbar sein.

Umweltpreis für 2020

Ideen noch bis Ende Mai einreichen

Bis 31. Mai 2020 können die Projektunterlagen für den Umweltpreis des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen noch eingereicht werden. Die Gewinner erhalten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.

Für den Umweltpreis können sich Kindergärten, Schulklassen, Jugendgruppen und Einzelpersonen unter 21 Jahren, die nachhaltige oder umweltfreundliche Projekte entwickelt haben, bewerben. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt, wichtig ist nur, dass das Umweltbewusstsein und die Möglichkeiten der Eigeninitiative bei Kindern und Jugendlichen gefördert werden. In den vergangenen Jahren wurden zum Beispiel Schulklassen für das Anlegen einer Streuobstwiese oder Wildblumenwiese mit dem Umweltpreis ausgezeichnet.

Die Bewerbungsunterlagen mit der Dokumentation des Projektes sind im Umweltamt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen per Email an umweltamt.lra@landkreis-wug.de oder per Post an Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg, einzureichen. Die Gewinner werden im Juli 2020 bekannt gegeben. Mehr Informationen zum Umweltpreis gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.altmuehlfranken.de/umweltpreis

Es geht aufwärts!

Außengastronomie wieder geöffnet

Unser Bild: von links: Gerhard Müller, Adlerbräu, Jeanette Holzschuh, Stadtmarketing Gunzenhausen e.V., Günter Neubauer, Bistro Adebar, Andreas Zuber, Wirtschaftsförderung, Florian und Teuta Blakaj, Bärlin und Amadeo Saltelli, Eiscafé Paradiso.

Nach dem totalen Shut-Down und dem damit verbundenen fast vollständigen Herunterfahren des öffentlichen Lebens kehrt jetzt langsam das normale Leben wieder in unsere Stadt zurück. Am Montag, 18. Mai durften nach allen Geschäften jetzt Lokale und Restaurants mit Außenbestuhlung im Außenbereich wieder öffnen.

Die Gastronomen in und um Gunzenhausen sind froh, dass es endlich wieder losgeht. Zusammen mit Stadtmarketing, Citymanagement und Wirtschaftsförderung machen auch sie – wie die Gechäfte in den letzten Wochen – mit den roten Luftballons mit der Aufschrift „gemeinsam stark“ in den Eingangsbereichen kenntlich, dass sie wieder geöffnet haben.

Die Wirte und Gäste müssen jedoch strenge Auflagen befolgen um den bisherigen Erfolg beim Kampf gegen Corona nicht zu gefährden: 

  • Die Außenbereiche dürfen nur bis 20 Uhr geöffnet sein
  • Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, wenn sie sich nicht am Tisch befinden
  • Reservierungspflicht besteht nicht. Jede Gästegruppe muss Namen und Kontaktdaten hinterlassen, dass im Falle einer Infektion die Rückverfolgbarkeit möglich ist.
  • Die Anzahl der Personen an einem Tisch ist nicht begrenzt. allerdings dürfen sich nur Personen aus maximal zwei Haushalten dort aufhalten. Ein Mindestabstand an einem Tisch muss nicht eingehalten werden. Gäste müssen vom Personal platziert werden. Dafür sollten im Eingangsbereich Wartemöglichkeiten mit genügend Abstand vorgesehen werden.

Der Dank der Wirte an die Kunden gilt all jenen, die die Gastronomie in der Zeit der Schließung mit dem Erwerb von Gutscheinen und der Nutzung des Essensangebotes zum Abholen unterstützt haben.

Ingeborg Herrmann

Ersatz für Mühlentag

Neues Mühlrad in der Mühle aus Unterschlauersbach

Die prächtige Getreidemühle aus Unterschlauersbach im Fränkischen Freilandmuseum, Foto Ute Rauschenbach

Zum Deutschen Mühlentag am Pfingstmontag, den 1. Juni, lädt das Frän-kisch Freilandmuseum zum Besuch ein. Auch wenn die Mühlen aus hygieni-schen Gründen heuer leider nicht in Betrieb genommen werden können, sind doch die Bauwerke und die Wassertechnik zu bestaunen. Für Kinder gibt es Mühlenrädchen zum Selberbauen.
Das Fränkische Freilandmuseum des Bezirks Mittelfranken in Bad Winds-heim zeigt mehrere historische Mühlen. Die Museumsleitung sitzt in einem barocken Mühlengebäude, der Aumühle. Im Gelände findet sich die ärmli-che Ölmühle der Flederichsmühle aus Mömbris im Spessart, in der Leinöl geschlagen wurde. Die Getreidemühle aus Unterschlauersbach dagegen ist eines der prächtigsten Gebäude des Freilandmuseums. Erst vor kurzem hat sie ein neues Mühlrad bekommen, das die Besucher am Mühlentag in Funktion erleben können. Bei einem Rundgang durchs Freigelände des Mu-seums lässt sich das Mühlenwesen im Kontext des traditionellen Dorfes er-leben. Es ist zu sehen, wie die Mühlen meist etwas abseits vom Dorfkern an den Gewässern standen; Schmiede, Wagnerei und Wirtshaus dagegen im Dorfzentrum angesiedelt waren.
Am Mühlentag können die Kinder an der Kasse Bausätze für kleine Wasser-räder erwerben und so ihr eigenes Mühlrad bauen. Ein eigener Mühlenblog „Kunst des Müllers“ auf der Webseite des Museums (www.freilandmu-seum.de) stellt den Beruf des Müllers vor.
Das Freilandmuseum Bad Windsheim ist täglich geöffnet bis Oktober von 9 bis 18 Uhr, Eintritt 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 17 €, Teilfamilien 10 €, Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Zur Zeit sind aus hygienischen Gründen nicht alle Häuser geöffnet.
Die drei aktuelle Sonderausstellungen sind geöffnet:
• „Pfarrerssohn, Maler, Lebenskünstler: Johann Christian Reinhart (1761-1847) Ein Deutschrömer aus Hof. Radierungen aus der Sammlung Heinz Schuster“ in der Spitalkirche im Museum Kirche in Franken
• „Wolfskinder. Verlassen zwischen Ostpreußen und Litauen“ Fotoausstellung in der Ausstellungsscheune Betzmannsdorf im Obergeschoß
• „Sauberkeit zu jeder Zeit! Hygiene auf dem Land“ große Jahresausstellung im Erdgeschoß der Ausstellungsscheune mit einem Teilbe-reich „Schwitzen, Schröpfen und Kurieren – Bader in Franken“

Kreis fördert Artenvielfalt

Beispiel für Biodiversität auf öffentlichen Flächen

Die Anlage zur Parkplatzzufahrt des Landratsamtes an der Schanzmauer schaut derzeit noch recht kahl aus, wird aber in den nächsten Jahren ein perfekter Lebensraum für Insekten mitten in der Stadt.
Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Der Landkreis fördert Artenvielfalt auf seinen Außenanlagen
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat in den vergangenen Wochen die Außenanlagen an den Standorten des Landratsamtes in der Bahnhofstraße und Niederhofener Straße in Weißenburg neugestaltet. Diese modellhaft angelegten Flächen sind Teil des Landkreisprojektes „vielfalt.erleben.altmühlfranken – Biodiversität auf öffentlichen Flächen“, das vom Bayerischen Naturschutzfonds aufgrund seiner bayernweiten Bedeutung gefördert wird.
Unter der fachlichen Leitung der Projektmanagerin Kerstin Gruber aus Neustadt a. d. Aisch wurden die wenig ansprechenden Flächen entlang der Parkplätze an der Schanzmauer, vor dem Klosterflügel und in der Niederhofener Straße modellhaft nach Gesichtspunkten der Biodiversität angelegt. Wichtig war dabei die Anlage von dauerhaften und möglichst pflegeleichten Lebensräumen für eine Vielzahl von heimischen Tier- und Pflanzenarten, die auch dem Lebenszyklus der Arten Rechnung tragen können.
Besonders markant ist die Eidechsenburg im Hochbeet an der Parkplatzzufahrt Schanzmauer. Zur Strukturanreicherung wurden auf allen Flächen Totholz und Natursteine eingebaut. In der Niederhofener Straße wurde zudem eine Sandfläche als Nistmöglichkeit für Wildbienen geschaffen.
„Im Moment sehen die Flächen aufgrund der trockenen Witterung in diesem Jahr noch recht kahl aus. In den nächsten Jahren werden sie sich aber zu arten- und strukturreichen Flächen entwickeln. Damit schaffen wir Lebensräume für unsere Insekten mitten in der Stadt“, erklärt Doris Baumgartner von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.
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Das Projekt „vielfalt.erleben.altmühlfranken – Biodiversität auf öffentlichen Flächen“ ist im Jahr 2018 im Landkreis gestartet. Neben der modellhaften Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt steht auch die Aktivierung, Optimierung und standortangepasste Nutzung öffentlicher Flächen im Vordergrund. Ziel soll unter anderem sein, einen Handlungsleitfaden zur Pflege öffentlicher Flächen unter dem Gesichtspunkt der Artenvielfalt für die Bauhöfe in Bayern zu entwickeln.
Der Schwerpunkt des Projektes liegt aber nicht bei der Umgestaltung der Außenanlagen des Landratsamtes, sondern auf der ökologischen Aufwertung der Straßennebenflächen entlang der Kreisstraßen im Landkreis. Dazu wurden an verschiedenen Kreisstraßen Untersuchungsflächen mit einem unterschiedlichen Pflegemanagement festgelegt, um zu testen, welche Maßnahmen der Verbesserung der Artenvielfalt besonders nützlich sind. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung soll die Ergebnisse entsprechend aussagekräftig machen.

Behördenbesuch anmelden

Terminvereinbarung mit Landratsamt notwendig

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass für den Behördenbesuch weiterhin Terminvereinbarungen notwendig sind. Dies gilt für alle Verwaltungsdienststellen des Landratsamtes, insbesondere auch für die Zulassungs- und Führerscheinstelle.

Termine können direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind unter www.landkreis-wug.de/ansprechpartner zu finden.

Das Landratsamt bittet um Beachtung, dass alle Anliegen auch in der Zulassungs- und Führerscheinstelle nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Die Online-Terminreservierung für die Zulassungs- und Führerscheinstelle steht unter www.landkreis-wug.de/buergerservice-online zur Verfügung.

Für die Wertstoff- und Recyclinghöfe des Landkreises gelten die Öffnungszeiten, die unter www.landkreis-wug.de/abfall/recyclinghoefe-und-wertstoffhoefe zu finden sind. Eine Terminvereinbarung ist hier nicht notwendig. 

Für allgemeine Anliegen ist das Landratsamt telefonisch unter 09141 902-0 oder per Mail an poststelle.lra@landkreis-wug.de erreichbar.