Turteltaube ist Vogel des Jahres

Landesbund für Vogelschutz hat sie ausgewählt

Die Turteltaube ist gut zu identifizieren. Foto: Zedenek Tunka/LBV

Die Turteltaube gilt als Glücks- und Liebesvogel. In unserer Zeit aber hat der Vogel wenig Glück, denn der Lebensraum für ihn geht immer mehr verloren. In den letzten vierzig Jahren ist der Bestand des „Vogels des Jahres 2020“ in Deutschland um 90 Prozent zurück gegangen. Die Gründe sind zweierlei: erstens ist er in den Brutgebieten Europas und in den afrikanischen Überwinterungsquartieren stark gefährdet und zweitens gibt es im benachbarten EU-Ländern noch eine Abschussgenehmigung.

Die industrielle Landwirtschaft und deren negative Begleiterscheinungen macht der Landesbund für Vogelschutz für den reduzierten Bestand verantwortlich. Die Samen verschiedener Wildkräuter sind Hauptnahrungsquelle, aber sie gehen bei intensiver Landbewirtschaftung verloren.  Die Nahrung ist mit Pestiziden belastet und die Nistplätze fehlen.  Experten schätzen, dass jährlich bis zu 2,2 Millionen Turteltauben in Ländern wie Griechenland, Bulgarien, Frankreich, Italien, Malta,  Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien und Zypern abgeschossen werden. Noch in den 50er Jahren war die Turteltaube weit verbreitet, stellt Christiane Geidel,  Fachreferentin beim Landesbund für Vogelschutz in Hilpoltstein, fest.  Die Taube, die am schwarz-weiß gestreiften Fleck am Hals und ihren orangeroten Augen mit dem rötlichen Lidring gut zu erkennen ist, brütet hierzulande von Mai bis Juli und zieht ab Anfang Oktober in den Süden, wo sie südlich der Sahara überwintert. Wie der LBV schätzt, gibt es in Deutschland zwischen 12500 und 220000 Brutpaare. Vor zehn Jahren waren es noch doppelt so viele.  Die Turteltaube kann sich an ihrem Lebensglück nur zwei Jahre erfreuen, nur jeder vierte oder fünfte Jungvogel überlebt.  Selbst wenn die Taube gleich mehrmals brütet, kann sie den Bestand nicht garantieren.

Der LBV fordert daher eine schärfere Jagdregulierung in Europa und den Erhalt  von strukturreichen Landschaften anstelle der Monotonie und versiegelter Flächen.

Herausforderung für 2020

Im Verbandsmagazin „Vogelschutz“ zeigt sich der Landesvorsitzende Dr. Norbert Schäffer vorsichtig optimistisch, was die Umsetzung des Volksbegehrensgesetzes betrifft. Wenn die notwendigen Finanzen zur Verfügung gestellt und die neuen Gesetze konsequent umgesetzt würden, dann könne es tatsächlich gelingen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Bayern aufzuhalten. Das Land könne zurückholen, was es bereits verloren habe. Dr. Schäffer stellt fest, dass heuer bereits die Straßenränder später gemäht wurden und auch in so manchen Privatgärten nicht so viel gemulcht wurde als sonst. Er zitiert aber auch eine Studie der TU München, wonach das Insektensterben in den letzten zehn Jahren sowohl  auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wie auch im Wald ungebremst fortgeschritten ist. Auch der Flächenverbrauch ist weiterhin höher als im Koalitionsvertrag von CSU und FW vereinbart.  Der LBV-Chef lobt die Gemeinden, die das Gütesiegel „Flächensparende Kommune“ erhalten haben.

Flächenkauf ist weiterhin notwendig

Der LBV hat nach dem Bericht von Dr. Schäffer inzwischen eine Fläche von weit über 3000 Hektar an Flächen erworben, um sie als Schutzgebiete auszuweisen.

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