Sportstätten werden gefördert

Geld für die vereinseigenen Sportstätten

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau aufgelegt. Von diesem Programm und den erhöhten Fördersätzen profitieren besonders Vereine in strukturschwachen Regionen. „Nachdem unsere Region als Raum mit besonderem Handlungsbedarf eingestuft wurde, können sich unsere Vereine über eine extra hohe Förderung freuen“ erläutert der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal.
Für den Sportstättenbau in strukturschwachen Regionen sind im Doppelhaushalt 2019/20 zusätzlich zehn Millionen Euro bereitgestellt. „Insgesamt stehen in den nächsten zwei Jahren also 25 Millionen Euro für den Sportstättenbau unserer Vereine zur Verfügung“, freut sich Westphal.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sieht vor, die Konzeption des Sonderförderprogramms vor allem auf die Steuerkraft der jeweiligen Kommune abzustellen. Das bedeutet: Vereine mit Sitz in Gemeinden mit geringer Steuerkraft erhalten zukünftig deutlich höhere staatliche Fördersätze für den vereinseigenen Sportstättenbau. „Für circa ein Viertel der bayerischen Bevölkerung sind Fördersätze von bis zu 55 Prozent vorgesehen. Bei größeren Maßnahmen (ab 250.000 Euro förderfähige Kosten) werden die Sport- und Schützenvereine auch durch zinsvergünstigte staatliche Darlehen beim Bau und der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützt. Hier werden wir den bisherigen maximalen Darlehensanteil von 10 Prozent auf bis zu 20 Prozent verdoppeln“, beschreibt der Abgeordnete.
„Das bisher existierende Förderprogramm des Freistaats zum Sportstättenbau wird von den Vereinen sehr gut nachgefragt. Doch haben gerade Vereine in strukturarmen Gebieten eine nur geringe Finanzkraft und können aufwendige Baumaßnahmen oft kaum stemmen. Aus diesem Grund soll hier gezielt unterstützt werden. Gerade für die Vereine in unserer Region bedeutet das erhöhte Fördersätze!“ so Westphal.
Sport- oder Schützenvereine können ihre Anträge ab dem 15. Juli 2019 direkt an den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. (BLSV) bzw. an den Bayerischen Sportschützenbund e. V. (BSSB) richten. Wichtig ist, dass die Vereine sich bereits jetzt über die Förderkonditionen informieren und dann ganz zügig einen Antrag stellen!

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