Ganz klar: Meine Meinung!

Kreisrätin Niesta-Weiser distanziert sich

Als Reaktion auf meinen letzten Beitrag „Ein Start ohne Fortüne“ ist bei mir eine Reaktion von Sigrid Niesta-Weiser eingegangen. Der Wortlaut:
„Dein jüngster Falk-Report enthält derartig populistische und sachlich falsche Aussagen, dass ich mich hiervon in aller Deutlichkeit distanziere und ich dich zur Klarstellung auffordere, dass du dich mit dieser Privatmeinung nicht auf der Ebene der FDP befindest, unter deren Flagge du politisch segelst. Die entsprechenden Inhalte klingen mehr nach AFD als nach FDP !
Inhaltlich ist es eine unhaltbare Aussage, dass Migranten im Gegensatz zu Bundesbürgern „für ihren Rechtsschutz selbst sorgen müssen“, während Migranten auf Staatskosten bis zum Bundesverfassungsgericht prozessieren können.
Die Regelungen der Prozesskostenhilfe haben unabhängig von der Staatsangehörigkeit 2 Vorraussetzungen, nämlich Bedürftigkeit des Antragstellers und Erfolgsaussicht in der Sache, was in einem Vorverfahren vom Richter nach dem Inhalt des Sachvortrages summarisch zu prüfen ist. Bitte erst sachkundig machen, dann schreiben !! Das vermisse ich hier ganz entschieden !!
Sigrid Niesta-Weiser,  Rechtsanwältin und Kreisrätin der FDP aus Gunzenhausen

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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One Thought on “Ganz klar: Meine Meinung!

  1. Werner Mößner on 1. April 2018 at 19:39 said:

    Inhaltlich ist es eine unhaltbare Aussage, dass Migranten im Gegensatz zu Bundesbürgern „für ihren Rechtsschutz selbst sorgen müssen“, während Migranten auf Staatskosten bis zum Bundesverfassungsgericht prozessieren können.
    Ist da etwas vertausch? Sollte es so lauten?:
    …..Inhaltlich ist es eine unhaltbare Aussage, dass Bundesbürger im Gegensatz zu Migranten „für ihren Rechtsschutz selbst sorgen müssen“, während Migranten auf Staatskosten bis zum Bundesverfassungsgericht prozessieren können. …….

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