Nun gibt es das Aufstiegs-BAföG

Novelle des Meister-BAföGs

Der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal begrüßt die Weiterentwicklung des Meister-BAföGs zum Aufstiegs-BAföG: „Mit diesem Förderinstrument können alle, unabhängig vom Alter, die an einem Lehrgang oder an einer beruflichen Fortbildung teilnehmen, von einer umfangreichen finanziellen Unterstützung profitieren. Auch Bachelorabsolventen sowie Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können unter bestimmten Bedingungen nun die Förderung nutzen.“

Anfang August ist das Aufstiegs-BAföG in Kraft getreten. Dies richtet sich an Personen, die sich auf einer Fortbildungsmaßnahme zum Handwerks- und Industriemeister, Erzieher, Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine vergleichbare Qualifikation befinden.

Gefördert werden dabei Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger, deren Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder einer Berufsfachschulabschlusses liegt. Die Fortbildung kann dabei als Voll- oder Teilzeit erfolgen.

Die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann mit dem Aufstiegs-BAföG durch einen Förderbetrag von maximal 15.000 Euro, wovon 40 Prozent als Zuschuss bereitgestellt wird, erfolgen. Der restliche Betrag kann mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen finanziert werden. Außerdem ist eine Förderung der Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt möglich sowie bei einer Vollzeitmaßnahme ein Beitrag zum Lebensunterhalt. Auch hier steigen durch die Novelle die Zuschussbeiträge auf 50 Prozent für Teilnehmer und Ehegatten oder Lebenspartner sowie für Kinder auf 55 Prozent.

„Die Novelle des Meister-BAföGs macht die berufliche Fortbildung attraktiver. Dies stellt ein wichtiges Zeichen für die berufliche Aus- und Weiterbildung dar“, bekräftigt der Abgeordnete.

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