Raumordnungsverfahren zur neuen Stromleitung

Bürger und Verbände können Stellungnahmen zu den Leitungskorridoren abgeben

Das Raumordnungsverfahren zur geplanten 110-Kilovolt(kV)-Hochspannungsleitung zwischen Wassertrüdingen und Eßlingen (Gemeinde Solnhofen) hat begonnen: Seit Dezember 2014 stehen die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken zur Einsicht.
Unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de finden Interessierte im Bereich Raumordnungsverfahren die Planungserläuterung, die Umwelt-, „Natura 2000“- und Raumverträglichkeitsstudien, die Dar-stellungen der technischen und räumlichen Alternativen sowie weitere Fachgutachten.
Anmerkungen und Einwendungen können bis zum 13. Februar 2015 per Brief oder elektronisch per E-Mail an die Regierungen von Mittelfranken, Schwaben bzw. Oberbayern gesendet werden. Die Kontaktdaten befinden sich auf den jeweiligen Regierungsseiten im Internet.
Zudem haben die von den untersuchten Trassenkorridoren betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen von der jeweiligen Regierung die Unterlagen in Papierform erhalten. Wann und wo die Unterlagen ausgelegt werden, geben die Gemeinden ortsüblich bekannt.
Pressestelle: Telefon 0911 802-58050, Telefax 0911 802-58053, E-Mail presse@n-ergie.de, www.n-ergie.de
• In Mittelfranken: Wassertrüdingen, Westheim, Heidenheim,
Treuchtlingen, Langenaltheim, Pappenheim, Polsingen und
Solnhofen
• In Schwaben: Auhausen, Hainsfarth, Megesheim, Wolferstadt,
Otting, Monheim, Rögling sowie Tagmersheim
• In Oberbayern: Mörnsheim und Schernfeld
Das Raumordnungsverfahren, das federführend von der Regierung
von Mittelfranken durchgeführt wird, dient dazu, die von der Main-
Donau Netzgesellschaft vorgelegten Trassenkorridore zu prüfen
und mit den Vorgaben der Raumordnung, der Landesplanung und
mit anderen raumbedeutsamen Planungen abzugleichen.
„Nach sechs Monaten schließt die Regierung das Raumordnungsverfahren
mit einer sogenannten landesplanerischen Beurteilung
ab“, erklärt Andreas Kees, Projektleiter der Main-Donau Netzgesellschaft
mbH. „Erst im Planfeststellungsverfahren, wofür die Vorbereitungen
ab Mitte 2015 beginnen, wird der konkrete Trassenverlauf
festgelegt und bestimmt, welche Abschnitte als Erdkabel und welche
als Freileitung ausgeführt werden.“
Im Planfeststellungsverfahren werden – ähnlich wie im Raumordnungsverfahren
– die Antragsunterlagen nochmals in den Verwaltungen
ausgelegt.
Alle Informationen zum Netzausbau der Main-Donau Netzgesellschaft
finden Interessierte unter www.main-donau-netz.de.
Seit 1. Januar 2015 heißt der Netzbetreiber der N-ERGIE Aktiengesellschaft
Main-Donau Netzgesellschaft. Der Grund für die Umbenennung
des Unternehmens sind gesetzliche Vorgaben zur Entflechtung
der Netze von der Erzeugung und dem Vertrieb.

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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